Neue AML Registerregeln für dänische Glücksspielanbieter

Im Rahmen seiner fortgesetzten Bemühungen zur Verbesserung der finanziellen Transparenz und zur Verhinderung illegaler Aktivitäten hat Dänemark eine Reihe neuer Compliance-Verpflichtungen eingeführt, die sich speziell an Glücksspielanbieter mit Sitz in Dänemark richten, die jedoch Dienstleistungen außerhalb der Landesgrenzen anbieten. Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine neue regulatorische Anforderung in Kraft, die bestimmte Glücksspielanbieter verpflichtet, sich im Anti-Geldwäsche-Register (AML) der dänischen Glücksspielbehörde zu registrieren. Diese Verpflichtung ist in der Durchführungsverordnung Nr. 239 vom 27. Januar 2025 festgelegt.
Dieser Artikel beschreibt die Auswirkungen der neuen Registrierungspflicht, das Verfahren für die Meldung und den allgemeinen rechtlichen Kontext für die betroffenen Betreiber. Aufgrund vorheriger rechtlicher Korrespondenz mit bestimmten beteiligten Parteien sind Ton und Inhalt dieses Artikels streng formell, faktenbasiert und so gestaltet, dass das Risiko rechtlicher Streitigkeiten minimiert wird.
Geltungsbereich der neuen AML-Registrierungspflicht
Die regulatorische Aktualisierung gilt speziell für Glücksspielanbieter, die unter Abschnitt 1(1)(19) des dänischen Geldwäschebekämpfungsgesetzes fallen. Dabei handelt es sich um in Dänemark ansässige Unternehmen, die Glücksspieldienste ausschließlich in anderen EU- oder EWR-Ländern anbieten und keine Glücksspiele in Dänemark unter einer gemäß dem dänischen Glücksspielgesetz erteilten Lizenz anbieten.
Mit anderen Worten: Wenn ein Unternehmen seinen Sitz in Dänemark hat und Glücksspieldienste ausschließlich für ausländische Märkte innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums anbietet, muss es nun im AML-Register der dänischen Glücksspielbehörde registriert sein.
Wichtig ist, dass diese Verpflichtung nicht für Betreiber gilt, die gemäß dem dänischen Glücksspielgesetz lizenziert sind. Unternehmen, die bereits für die Bereitstellung von Glücksspielen in Dänemark zugelassen sind, sind ausdrücklich vom Geltungsbereich der neuen Durchführungsverordnung ausgenommen und müssen keine zusätzliche AML-Registrierung gemäß diesen neuen Vorschriften vornehmen.
Die Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung Nr. 239
Grundlage dieser neuen Anforderung ist die Verordnung Nr. 239, die am 27. Januar 2025 erlassen wurde. Die Verordnung ist eine rechtsverbindliche Regelung, die von der dänischen Glücksspielbehörde (DGA) gemäß ihren Aufsichtsaufgaben im Rahmen der allgemeinen AML- und Glücksspielgesetze erlassen wurde.
Der Zweck der Verordnung besteht darin, sicherzustellen, dass die dänische Glücksspielbehörde die mit Glücksspieldiensten, die von Dänemark aus betrieben werden, verbundenen Geldwäscherisiken überwachen und bewerten kann, auch wenn diese Dienste ins Ausland gerichtet sind. Dies steht im Einklang mit den internationalen AML-Standards, insbesondere denen der Financial Action Task Force (FATF) und den AML-Richtlinien der Europäischen Union.
Anmeldefristen und erforderliche Verfahren
Wann und wie muss die dänische Glücksspielbehörde benachrichtigt werden?
Alle betroffenen Glücksspielanbieter sind verpflichtet, die DGA über das offizielle Meldeformular zu benachrichtigen. Dieses Formular ist auf der Website der Behörde unter der Rubrik „Verhinderung von Geldwäsche” verfügbar.
Das ausgefüllte Formular muss elektronisch eingereicht werden und zusammen mit den entsprechenden Unterlagen, die den Antrag belegen. Dazu können Informationen über die Art der angebotenen Glücksspieldienste, die Länder, in denen sie angeboten werden, die Eigentümerstruktur, die AML-Richtlinien und die Verfahren zur Kundenüberprüfung gehören.
Die Meldung muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach einem der folgenden Ereignisse eingereicht werden:
- Erhalt einer Glücksspiellizenz in einem anderen EU-/EWR-Land oder
- Aufnahme des Glücksspielbetriebs in einem anderen EU- oder EWR-Land.
Die Nichteinhaltung dieser Frist kann einen Verstoß gegen das AML-Rahmenwerk darstellen und zu einer behördlichen Überprüfung oder Durchsetzungsmaßnahmen führen.
Laufende Compliance und Änderungsmeldungen
Nach der Registrierung übernimmt der Glücksspielanbieter die Verantwortung für die laufende Compliance. Eine der wichtigsten Verpflichtungen besteht darin, sicherzustellen, dass alle übermittelten und gespeicherten Informationen korrekt und aktuell sind.
Bei Änderungen der zuvor übermittelten Informationen – beispielsweise Änderungen der Lizenzgerichtsbarkeit, der Eigentumsverhältnisse, der Schlüsselpersonen oder des Umfangs der Glücksspielaktivitäten – muss der Betreiber:
- eine Änderungsmitteilung unter Verwendung des auf der Website der DGA bereitgestellten Änderungsformulars einreichen; und
- dies innerhalb von 14 Kalendertagen nach Inkrafttreten der Änderung tun.
Diese Änderungen müssen ebenfalls elektronisch eingereicht und gegebenenfalls durch entsprechende Unterlagen belegt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass das AML-Register ein genaues und zuverlässiges Regulierungsinstrument für die Finanzüberwachung und -durchsetzung bleibt.
Beendigung der Registrierung
Die Registrierung eines Betreibers im AML-Register erlischt, wenn das Glücksspielunternehmen keine Tätigkeiten mehr ausübt, die unter Abschnitt 1(1) der Durchführungsverordnung fallen, und dies der dänischen Glücksspielbehörde gemäß Abschnitt 1(4) derselben Verordnung offiziell mitgeteilt hat.
Um dies zu bewirken, muss der Betreiber die Beendigung seiner Aktivitäten über den entsprechenden Kanal, der auch auf der Website der DGA verfügbar ist, mitteilen und sicherstellen, dass alle Kriterien für die Beendigung erfüllt sind. Dieser Prozess ist unerlässlich, um laufende regulatorische Verpflichtungen oder mögliche Geldstrafen wegen Nichtbekanntgabe zu vermeiden.
Strategische Auswirkungen für Glücksspielanbieter
Diese neue Anforderung bedeutet eine erhebliche regulatorische Veränderung für in Dänemark ansässige Glücksspielanbieter, die internationale Märkte bedienen. Auch wenn diese Anbieter möglicherweise keine Geschäfte innerhalb Dänemarks selbst tätigen, erweitert die dänische Regierung ihre AML-Aufsicht auf alle Anbieter mit Sitz auf dänischem Gebiet, gemäß dem Grundsatz, dass der rechtliche Sitz bestimmte Aufsichtspflichten mit sich bringt.
Infolgedessen müssen Glücksspielunternehmen ihre internen AML-Compliance-Rahmenwerke, gesetzlichen Meldepflichten und grenzüberschreitenden Risiken neu bewerten. Dazu gehören:
- Überprüfung und Aktualisierung der internen Verfahren zur Einhaltung der AML-Vorschriften.
- Benennung bestimmter Mitarbeiter oder Abteilungen, die für die Zusammenarbeit mit der DGA zuständig sind.
- Überwachung von Fristen, um die rechtzeitige Einreichung von Formularen und Unterlagen sicherzustellen.
Einholung lokaler Rechtsberatung, um ein umfassendes Verständnis der Durchführungsverordnung und ihrer praktischen Auswirkungen zu gewährleisten.
Wie dies mit den allgemeinen Entwicklungen der EU im Bereich der Geldwäschebekämpfung zusammenhängt
Der Schritt Dänemarks ist Teil eines größeren Trends in der Europäischen Union, die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche im Glücksspielsektor zu verschärfen. Angesichts der Zunahme grenzüberschreitender Glücksspielaktivitäten und der zunehmenden Bedeutung digitaler Plattformen legen die Regulierungsbehörden Wert auf mehr Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Glücksspielgeldern und Kundentransaktionen.
Darüber hinaus hat die Europäische Kommission kürzlich eine zentrale Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA) vorgeschlagen, die möglicherweise die grenzüberschreitenden Compliance-Bemühungen koordinieren könnte. Die proaktive Haltung Dänemarks, auch ausländische Betreiber zur Registrierung zu verpflichten, spiegelt diese umfassendere politische Ausrichtung wider.
Abschließende Überlegungen und rechtliche Hinweise
Für betroffene Betreiber ist es unerlässlich, diese Verordnung mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu behandeln. Die DGA ist bekannt für ihre konsequente Durchsetzung und behördenübergreifende Zusammenarbeit, und Verstöße können zu Reputationsschäden, Geldstrafen oder sogar rechtlichen Schritten führen – insbesondere wenn festgestellt wird, dass ein Betreiber die Registrierungsanforderungen wissentlich umgeht.
Gleichzeitig hat die Behörde klargestellt, dass diese Maßnahmen darauf abzielen, Transparenz zu gewährleisten und nicht darauf, Betreiber unnötig zu bestrafen. Unternehmen, die sich konstruktiv mit dem neuen Rahmenwerk auseinandersetzen und robuste interne Compliance-Programme unterhalten, sollten nur minimale Schwierigkeiten bei der Anpassung haben.
Angesichts früherer rechtlicher Kontakte und der potenziellen Sensibilität der öffentlichen Diskussion über diese regulatorischen Verpflichtungen wurde dieser Artikel ausschließlich zu Informationszwecken und zur Klärung der Anforderungen des dänischen Rechts verfasst, ohne ein Urteil zu fällen oder unbegründete Behauptungen über einzelne Unternehmen oder Betreiber aufzustellen.
FAQs
Wer muss sich gemäß den neuen dänischen AML-Vorschriften registrieren?
In Dänemark ansässige Glücksspielanbieter, die ihre Dienste ausschließlich in anderen EU- oder EWR-Ländern anbieten und nicht gemäß dem dänischen Glücksspielgesetz lizenziert sind.
Wann treten die neuen AML-Anforderungen in Kraft?
Die Registrierungspflicht tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Sind in Dänemark lizenzierte Anbieter von dieser Verordnung betroffen?
Nein. Betreiber, die gemäß dem dänischen Glücksspielgesetz lizenziert sind, müssen sich nicht gemäß der Verordnung Nr. 239 registrieren lassen.
Wo ist das Meldeformular zu finden?
Das Formular ist auf der Website der dänischen Glücksspielbehörde unter der Rubrik „Verhinderung von Geldwäsche” verfügbar.
Was ist die Frist für die Meldung?
Die Meldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer Lizenz oder Aufnahme des Glücksspielbetriebs in einem anderen EU-/EWR-Land erfolgen.
Wie müssen Betreiber Änderungen melden?
Änderungen müssen innerhalb von 14 Tagen unter Verwendung des Änderungsformulars gemeldet werden, das ebenfalls auf der Website der DGA verfügbar ist.
Was passiert, wenn ein Betreiber das Glücksspielangebot im Ausland einstellt?
Die Registrierung kann durch Mitteilung an die DGA gemäß Abschnitt 1(4) der Verordnung beendet werden.
Gilt dies auch für Aktivitäten außerhalb der EU/des EWR?
Nein. Die Verordnung gilt nur für Glücksspielaktivitäten, die sich an andere EU- und EWR-Länder richten.
Welche Unterlagen müssen mit der Meldung eingereicht werden?
Die Unterlagen können Lizenzen, die Unternehmensstruktur, AML-Richtlinien und operative Details umfassen.
Was sind die Folgen einer Nichteinhaltung?
Eine Nichteinhaltung kann zu behördlichen Untersuchungen, Geldstrafen oder Reputationsrisiken führen.
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