{"id":109315,"date":"2026-02-03T11:29:06","date_gmt":"2026-02-03T09:29:06","guid":{"rendered":"https:\/\/malta-media.com\/?p=109315"},"modified":"2026-02-03T11:29:06","modified_gmt":"2026-02-03T09:29:06","slug":"verfassungsgericht-weist-klage-der-adpd-zu-wahlmandaten-zuruck","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/malta-media.com\/de\/verfassungsgericht-weist-klage-der-adpd-zu-wahlmandaten-zuruck\/","title":{"rendered":"Verfassungsgericht weist Klage der ADPD zu Wahlmandaten zur\u00fcck"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das Verfassungsgericht hat ein Urteil gef\u00e4llt, das die Grenzen der gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens Maltas klarstellt. Mit der Ablehnung einer von der ADPD eingereichten Verfassungsklage entschied das Gericht, dass es nicht befugt ist, angebliche Konflikte zwischen verschiedenen Bestimmungen der Verfassung selbst zu pr\u00fcfen. Die Entscheidung betrifft das System der Korrektur- und Geschlechterpl\u00e4tze im Parlament und befasst sich mit weitergehenden Fragen zur Verfassungshierarchie, zur gerichtlichen Zust\u00e4ndigkeit und zum Verh\u00e4ltnis zwischen innerstaatlichem Verfassungsrecht und europ\u00e4ischen Menschenrechtsstandards.<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil stellt einen bedeutenden Moment in der Verfassungsrechtsprechung Maltas dar und markiert einen weiteren rechtlichen R\u00fcckschlag f\u00fcr die ADPD in ihrer langj\u00e4hrigen Kampagne zur Reform des Wahlsystems des Landes. Das Gericht erkannte zwar die Schwere der aufgeworfenen Fragen an, kam jedoch zu dem Schluss, dass der von den Kl\u00e4gern gew\u00e4hlte Rechtsweg nach maltesischem Recht nicht offen stand.<\/p>\n<h2>Hintergrund des Falles<\/h2>\n<p>Der Fall konzentrierte sich auf Verfassungsbestimmungen, die die Verteilung der Parlamentssitze nach einer Parlamentswahl regeln. Dazu geh\u00f6ren Mechanismen, die die Sitzverteilung so anpassen sollen, dass sie den Gesamtanteil der von den politischen Parteien erzielten Stimmen widerspiegelt und die Vertretung der Geschlechter im Parlament gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>Die ADPD argumentierte, dass diese Bestimmungen zu Ergebnissen f\u00fchren, die grundlegende demokratische Rechte untergraben. Nach Ansicht der Partei benachteiligen der Mechanismus zur Sitzkorrektur und das Geschlechterquotensystem kleinere politische Parteien und schr\u00e4nken den effektiven politischen Pluralismus ein. Die Partei behauptete, dass diese Ergebnisse im Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Garantien in Bezug auf freie Wahlen, Gleichheit vor dem Gesetz und Vereinigungsfreiheit stehen.<\/p>\n<p>Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine verfassungsrechtliche Frage und nicht die Anfechtung eines gew\u00f6hnlichen Gesetzes. Die ADPD machte geltend, dass die Gerichte befugt sein sollten, einzugreifen, um die Integrit\u00e4t der Verfassungsordnung als Ganzes zu wahren, wenn Verfassungsbestimmungen andere Verfassungsrechte zu untergraben scheinen.<\/p>\n<h2>Verfassungsrechtliche Argumente der ADPD<\/h2>\n<p>Die Klage der ADPD basierte auf der Pr\u00e4misse, dass Verfassungsrechte als koh\u00e4rentes System und nicht als isolierte Klauseln zu verstehen sind. Die Partei argumentierte, dass das Recht auf freie Wahlen und gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben geschw\u00e4cht wird, wenn strukturelle Mechanismen zu Ergebnissen f\u00fchren, die etablierte Parteien systematisch beg\u00fcnstigen.<\/p>\n<p>In ihren Schrifts\u00e4tzen machte die ADPD geltend, dass das Wahlsystem den politischen Wettbewerb behindert und die Wahlm\u00f6glichkeiten der W\u00e4hler einschr\u00e4nkt, indem es ein Zweiparteiensystem festigt. Die Partei argumentierte, dass dieser Effekt den in der Verfassung verankerten demokratischen Werten zuwiderl\u00e4uft und dass die Gerichte die Pflicht haben, daf\u00fcr zu sorgen, dass verfassungsrechtliche Mechanismen die Grundrechte nicht aush\u00f6hlen.<\/p>\n<p>Die Partei st\u00fctzte sich auch auf Grunds\u00e4tze, die sich aus der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention ableiten. Sie vertrat die Auffassung, dass Wahlgerechtigkeit und politische Gleichheit durch die europ\u00e4ischen Menschenrechtsnormen gesch\u00fctzt sind und dass die maltesischen Gerichte die Verfassungsbestimmungen in \u00dcbereinstimmung mit diesen Normen auslegen sollten.<\/p>\n<h2>Die Argumentation des Gerichts zur Verfassungshierarchie<\/h2>\n<p>Das Verfassungsgericht wies die Argumente der ADPD grunds\u00e4tzlich zur\u00fcck. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass alle Bestimmungen der Verfassung den gleichen rechtlichen Status genie\u00dfen. Daher k\u00f6nne kein Verfassungsartikel unter Verweis auf eine andere Verfassungsbestimmung f\u00fcr ung\u00fcltig oder unvereinbar erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>Nach Ansicht des Gerichts gilt der Begriff der Verfassungswidrigkeit nur in Bezug auf gew\u00f6hnliche Gesetze. Wenn das Parlament Gesetze erl\u00e4sst, die im Widerspruch zur Verfassung stehen, haben die Gerichte die Befugnis und die Pflicht, einzugreifen. Diese Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf die \u00dcberpr\u00fcfung der Verfassung selbst, sobald eine Bestimmung im Rahmen des vorgeschriebenen Verfassungsprozesses g\u00fcltig verabschiedet wurde.<\/p>\n<p>Das Gericht betonte, dass die Verfassung ihre Autorit\u00e4t aus der verfassungsgebenden Gewalt des Staates bezieht. Sobald diese Gewalt in \u00dcbereinstimmung mit den Verfahren zur Verfassungs\u00e4nderung ausge\u00fcbt wurde, sind die daraus resultierenden Bestimmungen in ihrer Gesamtheit verbindlich. Die gerichtliche Kontrolle kann nicht dazu verwendet werden, Verfassungsnormen zu bewerten oder eine Verfassungsklausel unter Berufung auf eine andere f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<h2>Grenzen der richterlichen Zust\u00e4ndigkeit<\/h2>\n<p>Ein zentrales Thema des Urteils war die strikte Abgrenzung der richterlichen Befugnisse. Das Gericht stellte fest, dass es nicht unter dem Deckmantel der Auslegung eine Rolle \u00fcbernehmen kann, die einer Neufassung der Verfassung gleichkommt. Dies w\u00fcrde die Trennung zwischen richterlicher Gewalt und Verfassungs\u00e4nderung verwischen, die eine Angelegenheit des Parlaments ist, das mit den erforderlichen Mehrheiten handelt.<\/p>\n<p>Die Richter wiesen das Argument zur\u00fcck, dass die Gerichte eingreifen sollten, weil die Verfassung nicht ausdr\u00fccklich regelt, wie interne Konflikte gel\u00f6st werden sollen. Das Fehlen solcher Vorgaben, so das Gericht, verleihe der Justiz keine zus\u00e4tzlichen Befugnisse. Die richterliche Gewalt m\u00fcsse auf ausdr\u00fccklichen rechtlichen Kompetenzen beruhen und k\u00f6nne nicht aus vermeintlichen L\u00fccken abgeleitet werden.<\/p>\n<p>Mit dieser Formulierung bekr\u00e4ftigte das Gericht einen formalen Ansatz zur Verfassungsauslegung, der Rechtssicherheit und institutionelle Grenzen in den Vordergrund stellt.<\/p>\n<h2>\u00dcberlegungen zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention<\/h2>\n<p>Die ADPD argumentierte auch, dass die Wahlbestimmungen im Lichte der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention zu bewerten seien. Die Partei vertrat die Auffassung, dass Wahlgleichheit und politische Teilhabe durch europ\u00e4isches Recht gesch\u00fctzt seien und dass innerstaatliche Verfassungsregelungen nicht der Kontrolle entzogen werden d\u00fcrften, wenn sie diesen Standards nicht gen\u00fcgen.<\/p>\n<p>Das Gericht wies diese Argumentation zur\u00fcck. Es stellte fest, dass zwar gew\u00f6hnliche Rechtsvorschriften mit der in maltesisches Recht \u00fcbernommenen Europ\u00e4ischen Konvention im Einklang stehen m\u00fcssen, die Verfassung selbst jedoch eine andere rechtliche Stellung einnimmt. Das innerstaatliche Recht verankert die Vorrangstellung der Verfassung als oberstes Gesetz des Landes und schlie\u00dft sie von einer \u00dcberpr\u00fcfung im Rahmen der Europ\u00e4ischen Konvention auf innerstaatlicher Ebene aus.<\/p>\n<p>Nach dem Urteil k\u00f6nnen die Gerichte keine europ\u00e4ischen Menschenrechtsstandards anwenden, um Verfassungsbestimmungen f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren oder neu auszulegen. Diese Aufgabe liegt nach geltendem Recht au\u00dferhalb ihrer Zust\u00e4ndigkeit.<\/p>\n<h2>Rechtliche Unzul\u00e4ssigkeit der Klagen<\/h2>\n<p>Auf der Grundlage dieser Grunds\u00e4tze kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Klagen der ADPD rechtlich unzul\u00e4ssig waren. Die Richter \u00e4u\u00dferten sich nicht dazu, ob das Wahlsystem zu unfairen oder unerw\u00fcnschten Ergebnissen f\u00fchrt. Stattdessen stellten sie fest, dass das Gericht nicht befugt sei, die Begr\u00fcndetheit der Klage zu pr\u00fcfen, da sich die Anfechtung gegen Verfassungsbestimmungen und nicht gegen gew\u00f6hnliche Gesetze richte.<\/p>\n<p>Diese Unterscheidung erwies sich als entscheidend. Das Urteil unterstreicht, dass Verfassungsreformen durch politische Prozesse und nicht durch gerichtliche Interventionen erfolgen m\u00fcssen, selbst wenn die Bedenken im Zusammenhang mit Grundrechten formuliert werden.<\/p>\n<h2>Reaktion der ADPD<\/h2>\n<p>Die ADPD zeigte sich sehr entt\u00e4uscht \u00fcber das Urteil. Vertreter der Partei warfen dem Gericht vor, sich aus dem Fall \u201eherauszuwaschen\u201d und sich nicht ernsthaft mit den vorgebrachten Argumenten auseinanderzusetzen.<\/p>\n<p>Sie kritisierten das Urteil wegen der ihrer Meinung nach fehlenden substanziellen Analyse der vorgebrachten rechtsbezogenen Bedenken. Insbesondere wiesen sie darauf hin, dass kein Verweis auf Artikel 1 der Verfassung enthalten sei, der die Achtung der Menschenrechte als Grundprinzip der maltesischen Verfassungsordnung festlegt.<\/p>\n<p>Nach Ansicht der Partei spiegelt diese Auslassung eine verpasste Gelegenheit wider, die umfassenderen verfassungsrechtlichen Werte, um die es hier geht, anzusprechen und strukturelle Mechanismen mit Rechtsgarantien in Einklang zu bringen.<\/p>\n<h2>Verweis auf fr\u00fchere Verfassungsrechtsprechung<\/h2>\n<p>Die ADPD verwies auch auf ein Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1996, in dem das Gericht einen anderen Ansatz verfolgt hatte. In diesem Fall stellte das Gericht fest, dass ein Teil der Verfassung im Widerspruch zu seinen eigenen Menschenrechtsbestimmungen stand, und griff entsprechend ein.<\/p>\n<p>Die Partei argumentierte, dass das vorliegende Urteil diesen Pr\u00e4zedenzfall nicht ber\u00fccksichtigt und auch nicht erkl\u00e4rt, warum er nicht mehr gilt. Ihrer Ansicht nach wirft die Nichtber\u00fccksichtigung fr\u00fcherer Rechtsprechung Fragen hinsichtlich der Koh\u00e4renz und der rechtlichen Begr\u00fcndung auf.<\/p>\n<p>Das Gericht ging in seiner Entscheidung nicht direkt auf dieses Argument ein. Stattdessen st\u00fctzte es sich auf eine kategorische Aussage zu den Grenzen der Rechtsprechung, wodurch die Notwendigkeit, fr\u00fchere Ans\u00e4tze in Einklang zu bringen, effektiv umgangen wurde.<\/p>\n<h2>M\u00f6gliche n\u00e4chste Schritte<\/h2>\n<p>Die Parteivorsitzende Sandra Gauci und ihr Stellvertreter Carmel Cacopardo erkl\u00e4rten, dass die ADPD ihr Rechtsteam zu m\u00f6glichen n\u00e4chsten Schritten konsultiere. Zu den in Betracht gezogenen Optionen geh\u00f6rt eine Klage vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die nationalen Gerichte entschieden haben, dass die Verfassung selbst auf nationaler Ebene nicht anhand europ\u00e4ischer Standards \u00fcberpr\u00fcft werden kann, arbeitet der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte innerhalb eines anderen rechtlichen Rahmens. Ein solcher Antrag w\u00fcrde komplexe Fragen der Zul\u00e4ssigkeit und Zust\u00e4ndigkeit mit sich bringen und wahrscheinlich mehrere Jahre bis zu einer Entscheidung in Anspruch nehmen.<\/p>\n<p>Die Partei hat noch keine endg\u00fcltige Vorgehensweise festgelegt, aber ihre Absicht bekundet, die Wahlreform mit rechtlichen und politischen Mitteln weiter voranzutreiben.<\/p>\n<h2>Weiterreichende Auswirkungen auf die Wahlreform<\/h2>\n<p>Das Urteil ist der j\u00fcngste R\u00fcckschlag f\u00fcr die Bem\u00fchungen der ADPD, das Wahlsystem Maltas zu reformieren. Seit \u00fcber drei Jahrzehnten setzt sich die Partei f\u00fcr eine proportionalere Vertretung und fairere Bedingungen f\u00fcr dritte Parteien ein.<\/p>\n<p>Dieser spezielle Fall geht auf die Parlamentswahlen von 2022 zur\u00fcck, aber die zugrunde liegenden Bedenken bestehen schon seit vielen Jahren. Die ADPD behauptet, dass die strukturellen Merkmale des Wahlsystems die politische Vielfalt behindern und die Wahlm\u00f6glichkeiten der W\u00e4hler einschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Das Gerichtsurteil best\u00e4tigt oder widerlegt diese Behauptungen nicht in der Sache. Stattdessen bekr\u00e4ftigt es den Grundsatz, dass solche Debatten durch Verfassungs\u00e4nderungen und politischen Konsens und nicht durch gerichtliche Ma\u00dfnahmen gel\u00f6st werden m\u00fcssen.<\/p>\n<h2>Verfassungsm\u00e4\u00dfige Starrheit und demokratische Debatte<\/h2>\n<p>Der Fall verdeutlicht das Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen verfassungsm\u00e4\u00dfiger Starrheit und sich wandelnden demokratischen Erwartungen. Einerseits sorgt verfassungsm\u00e4\u00dfige Stabilit\u00e4t f\u00fcr Rechtssicherheit und sch\u00fctzt die Grundregeln des politischen Systems. Andererseits k\u00f6nnen starre Verfassungsregelungen Reformen erschweren, selbst wenn bedeutende Teile der Gesellschaft die bestehenden Mechanismen als veraltet oder ungerecht ansehen.<\/p>\n<p>Durch die Bekr\u00e4ftigung der Grenzen richterlicher Eingriffe hat das Gericht die Debatte effektiv in die politische Arena zur\u00fcckverlagert. Jede \u00c4nderung der Korrekturmechanismen und der Geschlechterquoten erfordert ein parlamentarisches Vorgehen, das von der f\u00fcr Verfassungs\u00e4nderungen vorgeschriebenen Mehrheit unterst\u00fctzt wird.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p><strong>Die Ablehnung der Klage der ADPD durch das Verfassungsgericht kl\u00e4rt einen wichtigen Aspekt des maltesischen Verfassungsrechts. Das Gericht hat best\u00e4tigt, dass es nicht \u00fcber angebliche Konflikte innerhalb der Verfassung selbst entscheiden kann und dass seine Rolle sich auf die \u00dcberpr\u00fcfung der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit gew\u00f6hnlicher Gesetze beschr\u00e4nkt.<\/strong><\/p>\n<p><strong>F\u00fcr die ADPD ist das Urteil eine Entt\u00e4uschung und eine Erinnerung an die strukturellen Hindernisse, denen Bem\u00fchungen um eine Reform des Wahlsystems durch Rechtsstreitigkeiten gegen\u00fcberstehen. F\u00fcr die allgemeine Verfassungsordnung unterstreicht die Entscheidung die Vorrangstellung der Verfassung und die strikte Trennung zwischen richterlicher Auslegung und Verfassungs\u00e4nderung.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Debatte \u00fcber Wahlgerechtigkeit und politische Vertretung in Malta wird mit diesem Urteil wahrscheinlich nicht beendet sein. Das Gericht hat jedoch klargestellt, dass jede L\u00f6sung durch politische Prozesse und nicht durch eine richterliche Neugestaltung des Verfassungstextes erreicht werden muss.<\/strong><\/p>\n<h2>H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2>\n<p><strong>Was war der Hauptstreitpunkt vor dem Verfassungsgericht?<\/strong><br \/>\nEs ging um die Frage, ob das Gericht angebliche Widerspr\u00fcche zwischen verschiedenen Bestimmungen der maltesischen Verfassung bez\u00fcglich der Sitzverteilung bei Wahlen \u00fcberpr\u00fcfen kann.<\/p>\n<p><strong>Warum hat die ADPD die Wahlbestimmungen angefochten?<\/strong><br \/>\nDie ADPD argumentierte, dass die Korrekturmechanismen und die Geschlechterquote die Gleichheit bei freien Wahlen und die politische Vereinigungsfreiheit insbesondere f\u00fcr kleinere Parteien untergraben.<\/p>\n<p><strong>Warum hat das Gericht die Klage abgewiesen?<\/strong><br \/>\nDas Gericht entschied, dass es nicht befugt sei, Unstimmigkeiten innerhalb der Verfassung selbst zu pr\u00fcfen, und dass alle Verfassungsbestimmungen den gleichen Status h\u00e4tten.<\/p>\n<p><strong>Hat das Gericht dar\u00fcber entschieden, ob das System fair ist?<\/strong><br \/>\nNein, das Gericht hat die Fairness des Wahlsystems nicht bewertet, da es die Klage f\u00fcr rechtlich unzul\u00e4ssig befand.<\/p>\n<p><strong>Wie ging das Gericht mit den Menschenrechtsargumenten um?<\/strong><br \/>\nDas Gericht stellte fest, dass zwar gew\u00f6hnliche Gesetze den europ\u00e4ischen Menschenrechtsstandards entsprechen m\u00fcssen, die Verfassung selbst jedoch auf nationaler Ebene keiner solchen \u00dcberpr\u00fcfung unterliegt.<\/p>\n<p><strong>Wie reagierte die ADPD auf das Urteil?<\/strong><br \/>\nDie Partei \u00e4u\u00dferte sich entt\u00e4uscht und warf dem Gericht vor, wichtige Argumente, darunter auch solche im Zusammenhang mit Menschenrechtsgrunds\u00e4tzen, nicht ber\u00fccksichtigt zu haben.<\/p>\n<p><strong>Wurde fr\u00fchere Rechtsprechung diskutiert?<\/strong><br \/>\nDie ADPD verwies auf ein Urteil aus dem Jahr 1996 mit einem anderen Ansatz, aber das Gericht ging in seinem Urteil nicht direkt auf diesen Pr\u00e4zedenzfall ein.<\/p>\n<p><strong>Sind weitere rechtliche Schritte m\u00f6glich?<\/strong><br \/>\nDie ADPD hat angedeutet, dass sie verschiedene Optionen in Betracht zieht, darunter eine Klage vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte.<\/p>\n<p><strong>Was bedeutet das Urteil f\u00fcr die Wahlreform?<\/strong><br \/>\nEs bedeutet, dass \u00c4nderungen am Wahlsystem durch Verfassungs\u00e4nderungen und politische Prozesse und nicht durch gerichtliche Schritte erreicht werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Beendet das Urteil die Debatte \u00fcber die Vertretung?<\/strong><br \/>\nNein, das Urteil schr\u00e4nkt zwar die Beteiligung der Justiz ein, aber die politische Debatte und das <a href=\"https:\/\/malta-media.com\/ALEA\" title=\"ALEA\" class=\"pretty-link-keyword\"rel=\"\" target=\"_blank\">Engagement<\/a> f\u00fcr eine Wahlreform werden wahrscheinlich weitergehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Verfassungsgericht hat ein Urteil gef\u00e4llt, das die Grenzen der gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens Maltas klarstellt. 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