{"id":111483,"date":"2026-03-02T10:58:38","date_gmt":"2026-03-02T08:58:38","guid":{"rendered":"https:\/\/malta-media.com\/?p=111483"},"modified":"2026-03-02T10:58:38","modified_gmt":"2026-03-02T08:58:38","slug":"mietstreit-im-st-peters-monastery-mdina-und-vatikan-eingriff","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/malta-media.com\/de\/mietstreit-im-st-peters-monastery-mdina-und-vatikan-eingriff\/","title":{"rendered":"Mietstreit im St Peter\u2019s Monastery Mdina und Vatikan Eingriff"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das St. Peter's Monastery befindet sich innerhalb der befestigten Stadt Mdina und ist eine der historisch bedeutendsten religi\u00f6sen St\u00e4tten Maltas. Das im 15. Jahrhundert gegr\u00fcndete Benediktinerkloster ist seit langem mit maltesischen Adelsfamilien verbunden, die die Institution traditionell unterst\u00fctzten, indem sie ihre T\u00f6chter, die sich f\u00fcr ein Leben in der Klausur entschieden hatten, finanziell f\u00f6rderten.<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber Jahrhunderte hinweg fungierte das Kloster als kontemplative Gemeinschaft, die weitgehend vom \u00f6ffentlichen Leben abgeschieden war. Sein architektonisches und k\u00fcnstlerisches Erbe, darunter sakrale Kunst und Archivmaterial, hat zu seinem Ansehen als Ort von spirituellem und kulturellem Wert beigetragen.<\/p>\n<p>In den letzten Jahren geriet das Kloster jedoch aufgrund von Entscheidungen \u00fcber langfristige Pachtvertr\u00e4ge f\u00fcr Teile des Grundst\u00fccks in den Fokus der \u00d6ffentlichkeit. Diese Entwicklungen gipfelten in der Entscheidung des Heiligen Stuhls, die Benediktinergemeinschaft aufzul\u00f6sen, die \u00c4btissin aus dem Kloster zu entfernen und die Aufsicht nach Rom zu verlegen.<\/p>\n<h2>Besuch von Erzbischof Charles Scicluna im Jahr 2024<\/h2>\n<p>Charles Scicluna, der Erzbischof von Malta mit Sitz in Mdina, besuchte das Kloster im Juli 2024. W\u00e4hrend dieses Besuchs besichtigte er ein privates Museum, das in einem Teil des historischen Komplexes eingerichtet worden war.<\/p>\n<p>Laut Aussagen der Kurie wurde der Erzbischof von der dort lebenden Nonne in das Museum eingeladen und besuchte es einmal. W\u00e4hrend des Besuchs soll er um eine Kopie des Mietvertrags gebeten haben, der die Nutzung des Grundst\u00fccks regelt. Die Kurie erkl\u00e4rte sp\u00e4ter, dass dieser Bitte trotz sp\u00e4terer Mahnungen nicht nachgekommen wurde.<\/p>\n<p>Das betreffende Museum war nach einem 50-j\u00e4hrigen Mietvertrag er\u00f6ffnet worden, der im Oktober 2020 zwischen der \u00c4btissin, Mutter Maria Adeodata Dei Marchesi Testaferrata De Noto, und dem Immobilienentwickler Neville Agius geschlossen worden war. Die Vereinbarung erm\u00f6glichte die Umwandlung eines Teils des Klosters in einen privaten Museumsraum.<\/p>\n<p>Die Kurie hat den Mietvertrag seitdem als \u201eunregelm\u00e4\u00dfig\u201d bezeichnet und Bedenken hinsichtlich der Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren ge\u00e4u\u00dfert.<\/p>\n<h2>Der erste Mietvertrag und seine Auswirkungen<\/h2>\n<p>Der erste Mietvertrag, der 2020 abgeschlossen und Berichten zufolge 2023 in einem Dokument formalisiert wurde, sah eine langfristige Vereinbarung \u00fcber 50 Jahre mit einer monatlichen Gegenleistung von weniger als 2.000 Euro vor. Der Vertrag wurde von der Notarin Margaret Haywood aufgesetzt.<\/p>\n<p>Innerhalb der Verwaltungsstrukturen der Kirche, insbesondere in Angelegenheiten, die religi\u00f6se Einrichtungen und bedeutende Immobilien betreffen, sind die Genehmigungsverfahren klar definiert. Das kanonische Recht verlangt, dass bestimmte Verwaltungsakte einer entsprechenden Genehmigung bed\u00fcrfen, insbesondere wenn sie eine lange Laufzeit oder erhebliche verm\u00f6gensrechtliche Auswirkungen haben.<\/p>\n<p>Vertreter der Kurie haben erkl\u00e4rt, dass die \u00c4btissin den Mietvertrag ohne die erforderliche Genehmigung des gesetzlich bestellten Verwalters abgeschlossen habe. Es bleibt jedoch unbestritten, dass das Museum offen betrieben wurde und dass der Erzbischof die R\u00e4umlichkeiten im Jahr 2024 besuchte.<\/p>\n<p>In kirchlichen Kreisen sind daher Fragen hinsichtlich des Zeitplans der Kenntnisnahme und Intervention aufgekommen.<\/p>\n<h2>Der zweite Mietvertrag und die Benachrichtigung des Vatikans<\/h2>\n<p>Im November des folgenden Jahres wurde ein zweiter Mietvertrag mit der Castagna Group abgeschlossen. Dieser Vertrag, der ebenfalls eine Laufzeit von 50 Jahren hatte, sah die Nutzung eines weiteren Teils des Klosters als \u201eUnterkunft f\u00fcr religi\u00f6se Exerzitien\u201d vor. Der zweite Vertrag wurde von Notar Sam Abela aufgesetzt.<\/p>\n<p>Nach Angaben der Kurie wurden die Unterlagen zu diesem zweiten Mietvertrag im Dezember 2025 beschafft. Kurz darauf wandte sich Erzbischof Scicluna schriftlich an den Heiligen Stuhl und bat um Intervention.<\/p>\n<p>Der Heilige Stuhl reagierte darauf mit der Aufl\u00f6sung der Benediktinergemeinschaft im St. Peter\u2019s Monastery, wies die \u00c4btissin an, die R\u00e4umlichkeiten zu r\u00e4umen, und \u00fcbertrug die administrative und rechtliche Vertretung von der Erzdi\u00f6zese Malta auf den Abtprimas des Ordens des Heiligen Benedikt in Rom.<\/p>\n<p>In seiner offiziellen Mitteilung erkl\u00e4rte der Heilige Stuhl, dass die \u00c4btissin \u201eeinseitig und ohne Genehmigung zwei 50-j\u00e4hrige Mietvertr\u00e4ge \u00fcber die Immobilie an Privatpersonen unterzeichnet hatte, jeweils f\u00fcr weniger als 2.000 Euro pro Monat\u201c, und es vers\u00e4umt hatte, die Genehmigung des gesetzlich bestellten Verwalters einzuholen.<\/p>\n<h2>Bedenken hinsichtlich der Governance und Pr\u00fcfung der Verfahren<\/h2>\n<p>Hochrangige Geistliche haben anerkannt, dass der Erzbischof zu Recht die Angelegenheit dem Heiligen Stuhl vorgelegt hat, nachdem dokumentarische Beweise vorlagen. Gleichzeitig haben einige Beobachter aus Kirchenkreisen die Frage aufgeworfen, warum nicht schon fr\u00fcher formelle Schritte in Bezug auf den ersten Mietvertrag eingeleitet wurden.<\/p>\n<p>Die Kurie hat erkl\u00e4rt, dass der Erzbischof ohne Zugang zu den Vertragsunterlagen keine formellen Schritte einleiten konnte. Sie hat ferner erkl\u00e4rt, dass der Museumsbesuch nicht gleichbedeutend mit einer Billigung der Vertragsbedingungen sei.<\/p>\n<p>Es ist wichtig anzumerken, dass gegen keine der beteiligten Privatpersonen ein gerichtliches Urteil ergangen ist. Die \u00f6ffentliche Diskussion konzentrierte sich in erster Linie auf die Governance-Prozesse innerhalb der Kirche und die Angemessenheit der internen Kontrollmechanismen.<\/p>\n<h2>Beziehungsaspekte und \u00f6ffentliche Wahrnehmung<\/h2>\n<p>In der \u00f6ffentlichen Debatte stand auch die Beziehung zwischen Neville Agius und dem Erzbischof im Mittelpunkt. Agius ist mit Sabine Agius Cabourdin, der Vorsitzenden der Nationalistischen Partei, verheiratet. Es wurde keine offizielle Erkl\u00e4rung abgegeben, in der die Art der pers\u00f6nlichen Beziehung des Erzbischofs zu Agius n\u00e4her erl\u00e4utert wurde, und es wurde keine offizielle Feststellung getroffen, die auf ein Fehlverhalten hindeuten w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Erzbischof Scicluna hat jegliche Andeutung zur\u00fcckgewiesen, er habe Ma\u00dfnahmen verz\u00f6gert oder beim ersten Vertrag ein Auge zugedr\u00fcckt. In seiner Antwort auf Medienanfragen erkl\u00e4rte er, dass er ohne Einsicht in die entsprechenden Unterlagen nicht handeln k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Aus rechtlicher Sicht ist die Unterscheidung zwischen Kenntnis der Aktivit\u00e4ten und Besitz von Vertragsnachweisen von Bedeutung. Sowohl kirchenrechtliche als auch zivilrechtliche Verfahren erfordern oft eine dokumentarische Begr\u00fcndung, bevor eine formelle Eskalation erfolgen kann.<\/p>\n<h2>Intervention des Vatikans und \u00dcbertragung der Autorit\u00e4t<\/h2>\n<p>Die Intervention des Heiligen Stuhls stellt eine au\u00dfergew\u00f6hnliche Ma\u00dfnahme dar. Die Aufl\u00f6sung einer jahrhundertealten Benediktinergemeinschaft wird nicht leichtfertig vorgenommen und signalisiert, wie ernst Rom die Angelegenheit genommen hat.<\/p>\n<p>Die administrative und rechtliche Vertretung wurde an den Abtprimas des Ordens des Heiligen Benedikt in Rom \u00fcbertragen. Diese Zentralisierung soll die Einhaltung der kanonischen Normen gew\u00e4hrleisten und das kirchliche Eigentum sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Die Entscheidung unterstreicht auch die allgemeine Bedeutung, die der Vatikan der Transparenz und ordnungsgem\u00e4\u00dfen Verwaltung innerhalb religi\u00f6ser Einrichtungen beimisst, insbesondere wenn es um wertvolle Immobilienverm\u00f6gen geht.<\/p>\n<h2>Der weitere Kontext der Verwaltung von Kircheneigentum<\/h2>\n<p>Die Kontroverse um das St. Peter's Monastery entsteht vor dem Hintergrund einer zunehmenden \u00f6ffentlichen Kontrolle der Transaktionen mit Kircheneigentum in Malta. Mehrere Vereinbarungen der letzten Jahre haben Aufmerksamkeit erregt, insbesondere wenn es um langfristige Pachtvertr\u00e4ge oder die Sanierung historischer Geb\u00e4ude ging.<\/p>\n<p>Religi\u00f6ses Eigentum hat oft eine doppelte Funktion als sakraler Raum und als Verm\u00f6gensgut. Die Balance zwischen Erhaltung, finanzieller Nachhaltigkeit und kanonischer Konformit\u00e4t kann komplexe Herausforderungen mit sich bringen.<\/p>\n<p>In diesem Fall stand die im Vergleich zur Laufzeit der Mietvertr\u00e4ge relativ bescheidene monatliche Gegenleistung im Mittelpunkt der Debatte. Die Beurteilung der finanziellen Angemessenheit h\u00e4ngt jedoch von zahlreichen Faktoren ab, darunter Instandhaltungsverpflichtungen, Investitionsverpflichtungen und Denkmalschutzauflagen.<\/p>\n<h2>Schweigen der \u00c4btissin<\/h2>\n<p>Mutter Maria Adeodata Dei Marchesi Testaferrata De Noto hat sich \u00f6ffentlich nicht ausf\u00fchrlich zu den Vorw\u00fcrfen ge\u00e4u\u00dfert. Als \u00e4ltere Nonne in Klausur, deren Position innerhalb der kirchlichen Hierarchie und deren kontemplative Berufung teilweise ihre begrenzte \u00f6ffentliche Pr\u00e4senz erkl\u00e4ren k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Das Ausbleiben einer direkten Stellungnahme ihrerseits hat zu einer Asymmetrie in der \u00f6ffentlichen Berichterstattung beigetragen. Nichtsdestotrotz stellt das Dekret des Heiligen Stuhls die rechtskr\u00e4ftige Entscheidung innerhalb der kirchlichen Gerichtsbarkeit dar.<\/p>\n<p>Es steht den beteiligten Parteien offen, ihre Positionen \u00fcber geeignete kanonische Kan\u00e4le zu kl\u00e4ren, sollten sie sich dazu entschlie\u00dfen.<\/p>\n<h2>Rechtliche und rufbezogene \u00dcberlegungen<\/h2>\n<p>Aus rechtlicher Sicht ist es unerl\u00e4sslich, zwischen best\u00e4tigten Tatsachen und Behauptungen oder Wahrnehmungen zu unterscheiden. Die offizielle Position des Heiligen Stuhls lautet, dass die Mietvertr\u00e4ge ohne die erforderliche Genehmigung unterzeichnet wurden. Dies stellt ein Problem der Governance im kanonischen Recht dar.<\/p>\n<p>Es wurde kein zivilrechtliches Urteil in Bezug auf die Mietvertr\u00e4ge gemeldet. Ebenso wurde keine Feststellung pers\u00f6nliches Fehlverhaltens gegen den Erzbischof oder die beteiligten privaten Bautr\u00e4ger getroffen.<\/p>\n<p>In Angelegenheiten, die historische religi\u00f6se Liegenschaften und hochrangige Kirchenvertreter betreffen, reichen die Auswirkungen auf den Ruf oft \u00fcber den rein rechtlichen Bereich hinaus. Transparenz, klare Verfahren und zeitnahe Kommunikation sind daher entscheidend f\u00fcr die Aufrechterhaltung des \u00f6ffentlichen Vertrauens.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p><strong>Die Situation rund um das St.-Petrus-Kloster in Mdina spiegelt die komplexe Schnittstelle zwischen Denkmalpflege, kirchlicher Governance und \u00f6ffentlicher Rechenschaftspflicht wider. Die Entscheidung des Vatikans, die Benediktinergemeinschaft aufzul\u00f6sen und die Aufsicht in Rom zu zentralisieren, markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der langen Geschichte des Klosters.<\/strong><\/p>\n<p><strong>W\u00e4hrend der Heilige Stuhl seine Bedenken hinsichtlich der nicht genehmigten Mietvertr\u00e4ge klar zum Ausdruck gebracht hat, bleiben in der \u00d6ffentlichkeit Fragen \u00fcber den Ablauf der Ereignisse und den Zeitpunkt der Intervention offen. Erzbischof Charles Scicluna hat Vorw\u00fcrfe einer Verz\u00f6gerung oder Bevorzugung zur\u00fcckgewiesen und behauptet, er habe gehandelt, sobald ihm dokumentarische Beweise vorlagen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Im Kern verdeutlicht diese Episode die Herausforderungen, denen religi\u00f6se Institutionen bei der Verwaltung wertvoller historischer Verm\u00f6genswerte in einem modernen regulatorischen Umfeld gegen\u00fcberstehen. Die Gew\u00e4hrleistung der strikten Einhaltung kanonischer Normen bei gleichzeitiger Erhaltung des Erbes und des Gemeinschaftslebens erfordert eine strenge Aufsicht und transparente Verfahren.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Da das Kloster unter der Autorit\u00e4t des Abtes Primas in Rom in eine neue Verwaltungsphase eintritt, wird seine Zukunft wahrscheinlich von einer sorgf\u00e4ltigen Leitung, der Achtung seiner spirituellen Mission und einer umsichtigen Verwaltung seines Erbes abh\u00e4ngen. Die Ereignisse der letzten Jahre k\u00f6nnten letztlich als Katalysator f\u00fcr klarere Rahmenbedingungen und eine verst\u00e4rkte Rechenschaftspflicht innerhalb der Verwaltung des Kirchenverm\u00f6gens dienen.<\/strong><\/p>\n<h2>H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2>\n<p><strong>Was ist das St. Peter's Monastery in Mdina?<\/strong><br \/>\nDas St. Peter's Monastery ist ein Benediktinerinnenkloster aus dem 15. Jahrhundert in Mdina, Malta, mit bedeutendem religi\u00f6sem und kulturellem Erbe.<\/p>\n<p><strong>Warum hat der Vatikan die Benediktinergemeinschaft aufgel\u00f6st?<\/strong><br \/>\nDer Heilige Stuhl erkl\u00e4rte, dass die \u00c4btissin zwei 50-j\u00e4hrige Mietvertr\u00e4ge ohne die erforderliche Genehmigung des gesetzlich bestellten Verwalters unterzeichnet habe.<\/p>\n<p><strong>Hat Erzbischof Charles Scicluna das Kloster besucht?<\/strong><br \/>\nJa, er hat im Juli 2024 auf Einladung der dort lebenden Nonnen das Museum im Kloster besucht.<\/p>\n<p><strong>Worum ging es in den Mietvertr\u00e4gen?<\/strong><br \/>\nDie Vertr\u00e4ge betrafen die langfristige Vermietung von Teilen des Klosters zur Nutzung als privates Museum und als geplante Unterkunft f\u00fcr religi\u00f6se Exerzitien.<\/p>\n<p><strong>Wurden die Mietvertr\u00e4ge von einem Zivilgericht f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rt?<\/strong><br \/>\nEs wurde kein Urteil eines Zivilgerichts gemeldet. Die Angelegenheit betrifft die kanonische Genehmigung nach kirchlichem Recht.<\/p>\n<p><strong>Wer kontrolliert nun das Kloster?<\/strong><br \/>\nDie administrative und rechtliche Vertretung wurde an den Abtprimas des Ordens des Heiligen Benedikt in Rom \u00fcbertragen.<\/p>\n<p><strong>Gibt es Beweise f\u00fcr pers\u00f6nliches Fehlverhalten des Erzbischofs?<\/strong><br \/>\nEs wurde keine offizielle Feststellung \u00fcber pers\u00f6nliches Fehlverhalten des Erzbischofs getroffen.<\/p>\n<p><strong>Wer ist Neville Agius?<\/strong><br \/>\nNeville Agius ist ein Immobilienentwickler, der an dem ersten Mietvertrag f\u00fcr einen Teil des Klosters beteiligt war.<\/p>\n<p><strong>Welche Rolle spielt die Kurie in dieser Angelegenheit?<\/strong><br \/>\nDie Kurie vertritt die Verwaltungs\u00e4mter der Erzdi\u00f6zese und hat die Position und die Ma\u00dfnahmen des Erzbischofs kommuniziert.<\/p>\n<p><strong>Wie geht es nun weiter mit dem Kloster?<\/strong><br \/>\nDie k\u00fcnftige Verwaltung wird gem\u00e4\u00df den kanonischen Normen von der Zentralbeh\u00f6rde des Benediktinerordens in Rom \u00fcberwacht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das St. Peter&#8217;s Monastery befindet sich innerhalb der befestigten Stadt Mdina und ist eine der historisch bedeutendsten religi\u00f6sen St\u00e4tten Maltas. 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