{"id":130784,"date":"2026-08-11T10:54:21","date_gmt":"2026-08-11T08:54:21","guid":{"rendered":"https:\/\/malta-media.com\/bet3000-streit-wirft-fragen-zu-ggl-beweisen-auf\/"},"modified":"2026-08-11T10:54:21","modified_gmt":"2026-08-11T08:54:21","slug":"bet3000-streit-wirft-fragen-zu-ggl-beweisen-auf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/malta-media.com\/de\/bet3000-streit-wirft-fragen-zu-ggl-beweisen-auf\/","title":{"rendered":"Bet3000 und die GGL: Wie viele Beweise waren genug?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Am 26. Juli 2024, kurz nach Mittag, ging bei der Gemeinsamen Gl\u00fccksspielbeh\u00f6rde der L\u00e4nder eine E-Mail ein, die sp\u00e4ter Teil des Verfahrens um die deutsche Lizenz von Bet3000 werden sollte. Sie stammte von Rechtsanwalt Dr. Damir B\u00f6hm und betraf Berichte \u00fcber Aktivit\u00e4ten in Wettb\u00fcros, die zuvor mit Bet3000 in Verbindung standen. Dr. B\u00f6hm machte den Status der Informationen ganz deutlich. Er gab lediglich weiter, was ihm von Personen mit Verbindungen zu Wettvermittlern berichtet worden war, beschrieb also nicht etwas, das er pers\u00f6nlich beobachtet hatte, und schlug der Aufsichtsbeh\u00f6rde ausdr\u00fccklich vor, die Angaben mit eigenen Mitteln zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/strong><\/p>\n<p>Diese Unterscheidung w\u00e4re normalerweise unauff\u00e4llig. Aufsichtsbeh\u00f6rden erhalten t\u00e4glich Informationen von Rechtsanw\u00e4lten, Wettbewerbern, Kunden und Brancheninsidern, und es gibt keinen Grund, warum Dr. B\u00f6hm sich nicht mit etwas an die GGL h\u00e4tte wenden sollen, von dem er glaubte, dass die Beh\u00f6rde es untersuchen sollte. Was die Bet3000-Episode erneut bemerkenswert macht, ist die Geschwindigkeit, mit der die Informationen aus Dr. B\u00f6hms E-Mail in das Gerichtsverfahren der Aufsichtsbeh\u00f6rde gelangten, sowie die deutlich sch\u00e4rfere Formulierung, die dort verwendet wurde.<\/p>\n<p>Sp\u00e4ter am selben Tag bezog sich die GGL in einer Schriftsatz beim Verwaltungsgericht in Halle auf Material im Zusammenhang mit Dr. B\u00f6hm. Die Eingabe betraf angebliche fortgesetzte Wettaktivit\u00e4ten \u00fcber TipGo in R\u00e4umlichkeiten, die mit Bet3000 in Verbindung stehen, und enthielt Verweise auf einen Wettschein, Quellcode und Videomaterial. Zu diesem Zeitpunkt beschrieb die Aufsichtsbeh\u00f6rde jedoch nicht mehr lediglich einen Vorwurf, um dessen \u00dcberpr\u00fcfung sie gebeten worden war. In ihrer Eingabe hie\u00df es, die relevanten Tatsachen seien \u201eglaubhaft\u201c gemacht worden, und es wurde auf \u201eFeststellungen\u201c im Zusammenhang mit Dr. B\u00f6hm verwiesen.<\/p>\n<p>Dieser Unterschied ist n\u00e4her zu betrachten, da Bet3000 bereits gegen einen sofort vollstreckbaren Lizenzentzug k\u00e4mpfte. Die GGL hatte dem Unternehmen am 24. Juli die deutsche Gl\u00fccksspiellizenz entzogen, Bet3000 hatte die Entscheidung am folgenden Tag angefochten, und der Rechtsstreit war bereits vor Gericht anh\u00e4ngig, als Dr. B\u00f6hms E-Mail eintraf. In dieser Situation stellt sich nicht die Frage, ob die Aufsichtsbeh\u00f6rde schnell handeln durfte. Das durfte sie zweifellos. Die Frage ist vielmehr, welche Feststellungen die Beh\u00f6rde selbst getroffen hatte, bevor Informationen, die urspr\u00fcnglich zur \u00dcberpr\u00fcfung vorgelegt worden waren, Teil der Beweisf\u00fchrung gegen den Betreiber wurden.<\/p>\n<h2>Was Dr. B\u00f6hm der Aufsichtsbeh\u00f6rde tats\u00e4chlich mitteilte<\/h2>\n<p>Die urspr\u00fcngliche E-Mail ist wesentlich zur\u00fcckhaltender, als einige der sp\u00e4teren Beschreibungen vermuten lassen k\u00f6nnten. Dr. B\u00f6hm schrieb, dass ihm Informationen \u201eaus dem Kreis unserer Wettvermittler\u201c zugegangen seien, und verwies auf Berichte, wonach Kunden angeblich mitgeteilt worden sei, sie k\u00f6nnten weiterhin Geld in ehemaligen Bet3000-Wettb\u00fcros einzahlen und \u00fcber TipGo Wetten platzieren. Er f\u00fcgte dann einen Satz hinzu, der angesichts all dessen, was danach geschah, nicht au\u00dfer Acht gelassen werden sollte: \u201eEvtl. k\u00f6nnen Sie dies mit Ihren Mitteln verifizieren lassen.\u201c<\/p>\n<p>Im Klartext bat Dr. B\u00f6hm die GGL, die Informationen mit den der Regulierungsbeh\u00f6rde zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln zu \u00fcberpr\u00fcfen. Das ist ein vern\u00fcnftiger Umgang mit Informationen, die von Dritten stammen, und zeigt, wenn \u00fcberhaupt, dass Dr. B\u00f6hm selbst eine Grenze zog zwischen dem, was ihm berichtet worden war, und dem, was tats\u00e4chlich festgestellt worden war. Es besteht kein Widerspruch darin, den Bericht ernst zu nehmen und gleichzeitig anzuerkennen, dass eine weitere \u00dcberpr\u00fcfung erforderlich war.<\/p>\n<p>Die GGL war zweifellos in der Lage, diese Arbeit zu leisten. Sie ist die Beh\u00f6rde, die f\u00fcr die Regulierung gro\u00dfer Teile des bundesweiten Online-Gl\u00fccksspielmarktes in Deutschland sowie f\u00fcr die Durchsetzung der Vorschriften sowohl gegen\u00fcber lizenzierten als auch illegalen Anbietern zust\u00e4ndig ist. In ihrer eigenen Beschreibung ihrer Aufgaben hei\u00dft es, dass sie Gl\u00fccksspielangebote pr\u00fcft, zugelassene Anbieter beaufsichtigt und gegen illegales Gl\u00fccksspiel vorgeht. Die Beh\u00f6rde verf\u00fcgte daher \u00fcber wesentlich gr\u00f6\u00dfere Ermittlungsm\u00f6glichkeiten als der Absender einer E-Mail, was vermutlich der Grund daf\u00fcr war, dass Dr. B\u00f6hm sie \u00fcberhaupt erst um die \u00dcberpr\u00fcfung der Informationen gebeten hatte.<\/p>\n<p>Was in den von uns gepr\u00fcften Dokumenten fehlt, ist eine klare Darstellung dessen, was in den unmittelbar darauf folgenden Stunden geschah. Aus der sp\u00e4teren Akte der GGL geht hervor, dass weiteres Material vorlag, darunter der TipGo-Wettschein, der Quellcode und ein Video. Diese Unterlagen h\u00e4tten zwar durchaus best\u00e4tigen k\u00f6nnen, dass irgendwo Wettaktivit\u00e4ten stattfanden, beantworten jedoch nicht unbedingt die wichtigere Frage, wer daf\u00fcr verantwortlich war, wer dies genehmigt hatte und ob Bet3000 selbst jemanden angewiesen hatte, den Betrieb nach der Lizenzentscheidung fortzusetzen.<\/p>\n<h2>Noch am selben Nachmittag hatte sich der Wortlaut ge\u00e4ndert<\/h2>\n<p>Die Chronologie wird besonders heikel, weil zwischen der urspr\u00fcnglichen E-Mail und der Einreichung der GGL nur sehr wenig Zeit lag. Dr. B\u00f6hm versandte seine Nachricht am 26. Juli um 12:15 Uhr. Sp\u00e4ter am selben Tag st\u00fctzte sich die Aufsichtsbeh\u00f6rde vor dem Verwaltungsgericht in Halle bereits auf Material, das mit ihm in Verbindung stand.<\/p>\n<p>F\u00fcr diese Schnelligkeit k\u00f6nnte es eine durchaus plausible Erkl\u00e4rung geben. Die GGL-Beamten k\u00f6nnten die R\u00e4umlichkeiten bereits untersucht haben, sie k\u00f6nnten \u00fcber Informationen aus anderen Quellen verf\u00fcgt haben, oder die Video- und technischen Beweise k\u00f6nnten es ihnen erm\u00f6glicht haben, Teile des Vorwurfs schnell zu best\u00e4tigen. Keine dieser M\u00f6glichkeiten l\u00e4sst sich anhand der uns vorliegenden Unterlagen ausschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Die Schwierigkeit besteht darin, dass die verf\u00fcgbaren Unterlagen diesen Ablauf nicht besonders deutlich machen. Wir k\u00f6nnen den Informationsfluss bis zur Aufsichtsbeh\u00f6rde verfolgen und finden ihn auch in den Gerichtsunterlagen wieder, doch die Ermittlungsarbeit zwischen diesen beiden Punkten l\u00e4sst sich nur schwer rekonstruieren. Angesichts der Schwere eines sofort vollstreckbaren Lizenzentzugs ist genau dieser Teil der Akte es wert, genauer unter die Lupe genommen zu werden.<\/p>\n<p>Auch die von der GGL verwendete Sprache verdient eine sorgf\u00e4ltige Lekt\u00fcre. Dr. B\u00f6hm hatte Informationen weitergegeben, die er von anderen erhalten hatte, und um deren \u00dcberpr\u00fcfung gebeten, w\u00e4hrend die Beh\u00f6rde anschlie\u00dfend von mit ihm in Verbindung stehenden \u201eFeststellungen\u201c sprach und erkl\u00e4rte, die betreffende Behauptung sei glaubhaft gemacht worden. Eine Aufsichtsbeh\u00f6rde mag durchaus berechtigt sein, nach Pr\u00fcfung zus\u00e4tzlicher Beweise zu dieser Einsch\u00e4tzung zu gelangen, doch wenn dies innerhalb weniger Stunden geschah, sollte es m\u00f6glich sein, die zugrunde liegenden Ermittlungsarbeiten nachzuvollziehen.<\/p>\n<p>Dies ist besonders wichtig, da der Nachweis von Aktivit\u00e4ten in einer Wettannahmestelle nicht automatisch ein Beweis daf\u00fcr ist, dass Bet3000 diese Aktivit\u00e4ten angeordnet hat. Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume k\u00f6nnen auch nach einer \u00c4nderung der kommerziellen Vereinbarungen weiterhin das Markenzeichen tragen, Vermittler k\u00f6nnen unabh\u00e4ngig handeln und einzelne Betreiber k\u00f6nnen Entscheidungen treffen, die vom Lizenzinhaber nie genehmigt wurden. Die GGL musste daher weit mehr nachweisen als nur die einfache Tatsache, dass offenbar jemand von einem zuvor mit Bet3000 verbundenen Standort aus \u00fcber TipGo eine Wette platzieren konnte.<\/p>\n<h2>Dr. B\u00f6hms Klarstellung f\u00fcnf Tage sp\u00e4ter<\/h2>\n<p>Am 31. Juli sandte Dr. B\u00f6hm eine weitere Mitteilung, die diese Unterscheidung deutlich sch\u00e4rfte. Er erkl\u00e4rte, dass es \u2013 um ganz genau zu sein \u2013 keine Anzeichen daf\u00fcr gebe, dass die angebliche Anweisung von innerhalb von Bet3000 stamme.<\/p>\n<p>Das l\u00e4sst weder seine erste E-Mail verschwinden, noch bedeutet es, dass die ihm urspr\u00fcnglich gemeldete Aktivit\u00e4t nicht stattgefunden habe. Vielmehr schr\u00e4nkt es den Vorwurf in entscheidender Weise ein. Dr. B\u00f6hm stellte klar, dass die ihm vorliegenden Informationen nicht belegten, dass Bet3000 selbst jemanden angewiesen habe, weiterhin Einzahlungen entgegenzunehmen oder Wetten zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>In einem Lizenzstreit ist dieser Unterschied von wesentlicher Bedeutung. H\u00e4tte Bet3000 nach dem Entzug seiner Genehmigung direkt die Fortsetzung des Gl\u00fccksspielbetriebs angeordnet, w\u00e4re dies eine andere Art von Fall. H\u00e4tte jemand, der zuvor mit Bet3000 in Verbindung stand, eigenst\u00e4ndig und ohne Anweisung des Unternehmens gehandelt, w\u00e4re die Lage ganz anders. Der Ort allein kann diese Frage nicht beantworten.<\/p>\n<p>Die Art und Weise, wie die GGL mit der Klarstellung vom 31. Juli umgegangen ist, verdient daher dieselbe genaue Pr\u00fcfung wie ihre Behandlung der urspr\u00fcnglichen E-Mail. Wenn die fr\u00fcheren Informationen wichtig genug waren, um innerhalb weniger Stunden dem Gericht vorgelegt zu werden, h\u00e4tte auch eine sp\u00e4tere Klarstellung, die einschr\u00e4nkte, was Bet3000 zugerechnet werden konnte, umgehend und sichtbar behandelt werden m\u00fcssen. Die Dokumente, die Malta Media derzeit vorliegen, liefern keine klare Antwort darauf, wie diese Einschr\u00e4nkung in das laufende Verwaltungsverfahren einfloss.<\/p>\n<h2>Dem sp\u00e4teren Urteil wurde oft zu viel Gewicht beigemessen<\/h2>\n<p>Das Urteil vom September 2024 bez\u00fcglich der E-Mail von Dr. B\u00f6hm f\u00fcgt der Geschichte eine weitere Ebene hinzu, kl\u00e4rt jedoch nicht die zentrale Frage im Zusammenhang mit der eigenen \u00dcberpr\u00fcfung durch die GGL. Das Gericht akzeptierte, dass Dr. B\u00f6hm Informationen erhalten hatte, bevor er sich an die Aufsichtsbeh\u00f6rde wandte, und wies das Argument zur\u00fcck, er habe den Bericht einfach erfunden. Es ber\u00fccksichtigte auch seine Erkl\u00e4rung daf\u00fcr, warum er die Personen, die die Informationen geliefert hatten, nicht identifiziert hatte, und befand seine Darstellung in diesem zentralen Punkt letztendlich f\u00fcr glaubw\u00fcrdig.<\/p>\n<p>Gleichzeitig werden im Urteil Unstimmigkeiten in einigen Einzelheiten festgehalten. In seiner schriftlichen eidesstattlichen Erkl\u00e4rung bezog sich Dr. B\u00f6hm auf Informationen von Franchisenehmern der Tipwin Limited, w\u00e4hrend er w\u00e4hrend der Verhandlung die Informationsgeber als Mandanten bezeichnete, deren Berichte er in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt weitergeleitet hatte. Das Gericht stellte zudem unterschiedliche Darstellungen dar\u00fcber fest, ob sich der Vorwurf auf eine Wettannahmestelle oder auf mehrere bezog. Die Richter hielten diese Punkte nicht f\u00fcr wichtig genug, um den Kern der Aussage von Dr. B\u00f6hm zu untergraben, n\u00e4mlich dass ihm die Informationen vor seinem Schreiben an die GGL zugegangen waren.<\/p>\n<p>Das ist eine v\u00f6llig legitime Feststellung, deren Tragweite jedoch beachtet werden muss. Das Urteil stellte fest, dass Dr. B\u00f6hm Berichte erhalten hatte und berechtigt war, den Verdacht weiterzugeben. Es stellte nicht fest, dass Bet3000 selbst die angebliche Anweisung erteilt hatte, und es teilte uns nachtr\u00e4glich nicht mit, was die GGL am Nachmittag des 26. Juli eigenst\u00e4ndig \u00fcberpr\u00fcft hatte.<\/p>\n<p>Das Urteil enth\u00e4lt zudem einen wichtigen wirtschaftlichen Aspekt. Das Gericht erkannte an, dass Dr. B\u00f6hm nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch in seiner Eigenschaft als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer eines mit Bet3000 konkurrierenden Unternehmens handelte. Es kam dennoch zu dem Schluss, dass die Weitergabe des Verdachts an die Aufsichtsbeh\u00f6rde nicht rechtswidrig war. Damit liegt der Fokus genau dort, wo er sein sollte: nicht darauf, Dr. B\u00f6hm daf\u00fcr anzugreifen, dass er sich an die GGL gewandt hat, sondern darauf, zu hinterfragen, wie sorgf\u00e4ltig die Beh\u00f6rde mit Informationen umgegangen ist, die von einer Person stammten, die mit einem Wettbewerber in Verbindung stand.<\/p>\n<h2>Eine Aufsichtsbeh\u00f6rde muss Informationen von Beweisen unterscheiden<\/h2>\n<p>Es ist nichts Ungew\u00f6hnliches, dass ein Gl\u00fccksspielunternehmen Informationen \u00fcber ein anderes liefert. Der deutsche Markt ist relativ klein, die Akteure kennen sich untereinander, und Unternehmen erfahren zwangsl\u00e4ufig, was Wettbewerber, Vermittler und ehemalige Gesch\u00e4ftspartner tun. Einige dieser Informationen sind zutreffend und f\u00fcr eine Aufsichtsbeh\u00f6rde wertvoll, w\u00e4hrend sich andere Meldungen als unvollst\u00e4ndig oder auf Missverst\u00e4ndnissen beruhend erweisen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Aufgabe der Aufsichtsbeh\u00f6rde besteht darin, diese Unterscheidung zu treffen. Der Erhalt von Informationen ist nur der Anfang des Prozesses, insbesondere wenn die Quelle gesch\u00e4ftlich mit einem anderen Betreiber verbunden ist und die Konsequenzen f\u00fcr das untersuchte Unternehmen bis zum Verlust der Lizenz reichen k\u00f6nnen. In der E-Mail von Dr. B\u00f6hm selbst wurde dies anerkannt, als die GGL aufgefordert wurde, eine eigene \u00dcberpr\u00fcfung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Das macht die Ermittlungsarbeit der GGL weitaus interessanter als die Identit\u00e4t der urspr\u00fcnglichen Quelle. H\u00e4tten die Beamten festgestellt, wer die R\u00e4umlichkeiten kontrollierte, wer das Personal anwies, wohin das Geld floss und ob Bet3000 in irgendeiner Weise operativ mit der Aktivit\u00e4t verbunden war, dann w\u00fcrden diese Erkenntnisse einen Gro\u00dfteil der Kritik an diesem Vorfall ausr\u00e4umen. H\u00e4tten die Beweise lediglich belegt, dass Wettaktivit\u00e4ten im Zusammenhang mit TipGo in R\u00e4umlichkeiten stattfanden, die zuvor mit Bet3000 in Verbindung standen, h\u00e4tte die Aufsichtsbeh\u00f6rde es mit einer ganz anderen Sachlage zu tun gehabt.<\/p>\n<p>Diese Unterscheidung ist besonders relevant, da die sp\u00e4tere Klarstellung von Dr. B\u00f6hm ausdr\u00fccklich jeden Verdacht ausr\u00e4umte, er habe Informationen, wonach die Anweisung von Bet3000 stammte. Sobald diese Klarstellung zu Protokoll genommen war, hatte die GGL umso mehr Grund, genau zu unterscheiden, was sie dem Unternehmen zuschrieb und was eine Behauptung bez\u00fcglich der Aktivit\u00e4ten in den R\u00e4umlichkeiten blieb.<\/p>\n<h2>Deutschlands illegaler Markt macht einen Vergleich kaum vermeidbar<\/h2>\n<p>Der Fall Bet3000 wird noch interessanter, wenn man ihn mit der Vorgehensweise der GGL gegen\u00fcber illegalem Gl\u00fccksspiel vergleicht. Malta Media hat sich wiederholt mit dem anhaltenden Problem befasst, dass nicht lizenzierte Anbieter deutsche Kunden erreichen, unter anderem in unserer Berichterstattung \u00fcber die Sichtbarkeit von illegalem Gl\u00fccksspiel in Deutschland. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde selbst gibt an, illegale Gl\u00fccksspielangebote zu identifizieren und ihre Erkenntnisse an die zust\u00e4ndigen Strafverfolgungs- und Finanzbeh\u00f6rden weiterzuleiten, die dann ihre eigenen Ermittlungen durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Dieser Prozess nimmt verst\u00e4ndlicherweise Zeit in Anspruch. Offshore-Unternehmen m\u00fcssen identifiziert, Eigent\u00fcmerstrukturen zur\u00fcckverfolgt, Zahlungsanbieter \u00fcberpr\u00fcft und Beweise gesammelt werden, bevor Ma\u00dfnahmen einer rechtlichen Anfechtung standhalten k\u00f6nnen. Die GGL f\u00fchrt au\u00dferdem die offizielle deutsche Whitelist der zugelassenen Gl\u00fccksspielanbieter, auf die sie die Verbraucher verweist, um festzustellen, ob ein Online-Gl\u00fccksspielangebot legal ist.<\/p>\n<p>Niemand w\u00fcrde ernsthaft behaupten, dass Ma\u00dfnahmen gegen einen illegalen Offshore-Anbieter und Verfahren gegen ein bereits lizenziertes deutsches Unternehmen verfahrensrechtlich identisch sind. Das sind sie nicht. Was man vern\u00fcnftigerweise vergleichen kann, ist die Sorgfalt, mit der Beweise gepr\u00fcft werden, bevor ernsthafte Durchsetzungsma\u00dfnahmen ergriffen werden.<\/p>\n<p>Genau das macht den Zeitpunkt am 26. Juli so bemerkenswert. Die GGL erhielt einen Bericht eines Dritten, in dem Dr. B\u00f6hm selbst eine \u00dcberpr\u00fcfung vorschlug, und das Material floss bereits noch am selben Tag in die Gerichtsunterlagen der Beh\u00f6rde ein. Es mag zwar gen\u00fcgend unabh\u00e4ngige Beweise gegeben haben, um diese Eile zu rechtfertigen, doch nach fast zwei Jahren der Auseinandersetzung um den Fall gibt es kaum einen Grund daf\u00fcr, dass der \u00dcberpr\u00fcfungsprozess selbst noch immer unklar sein sollte.<\/p>\n<h2>Von lizenzierten Anbietern wird erwartet, dass sie fast alles nachweisen<\/h2>\n<p>Die deutsche Gl\u00fccksspielregulierung b\u00fcrdet lizenzierten Anbietern eine erhebliche Compliance-Last auf. Sie m\u00fcssen detaillierte Anforderungen in Bezug auf Spielerschutz, technische Systeme und betriebliche Kontrollen erf\u00fcllen, w\u00e4hrend die GGL angibt, dass es zu ihren Aufgaben geh\u00f6rt, sicherzustellen, dass zugelassene Anbieter die Vorschriften einhalten, die Spieler vor Sucht und Manipulation sch\u00fctzen sollen.<\/p>\n<p>Das geh\u00f6rt zum Gesch\u00e4ft in einer regulierten Branche, und Bet3000 hat nicht mehr das Recht, sich diesen Anforderungen zu entziehen, als jedes andere Unternehmen. Kann die GGL schwerwiegende Verst\u00f6\u00dfe eines Anbieters nachweisen, sollte sie entsprechende Ma\u00dfnahmen ergreifen und diese Entscheidungen vor Gericht verteidigen.<\/p>\n<p>Der gleiche Sorgfaltsma\u00dfstab sollte auch f\u00fcr die eigenen Beweise der Beh\u00f6rde gelten. Eine Regulierungsbeh\u00f6rde, die von Lizenzinhabern umfangreiche Unterlagen verlangt, kann vern\u00fcnftigerweise nicht erwarten, dass ihr eigener Weg von der Behauptung zur verifizierten Tatsache vage bleibt, wenn diese Beweise dazu dienen, eine der schwerwiegendsten Entscheidungen zu untermauern, die sie gegen einen Anbieter treffen kann.<\/p>\n<p>Dies ist auch der Grund, warum der Fall Bet3000 nicht auf einen Streit zwischen dem Unternehmen und der Aufsichtsbeh\u00f6rde reduziert werden sollte. Andere lizenzierte Betreiber haben ein offensichtliches Interesse daran zu erfahren, wie Informationen von Wettbewerbern oder Dritten bewertet werden, insbesondere wenn diese schnell Teil von Aufsichtsverfahren werden k\u00f6nnen. Ein einheitliches System sch\u00fctzt die Aufsichtsbeh\u00f6rde ebenso wie den Betreiber, da es Entscheidungen leichter vertretbar und weitaus schwerer als selektiv abzutun macht.<\/p>\n<h2>Was die GGL beantworten kann, ohne eine Untersuchung zu gef\u00e4hrden<\/h2>\n<p>Die offenen Fragen sind eher praktischer Natur. Die GGL kann erl\u00e4utern, ob die Beamten unabh\u00e4ngig festgestellt haben, wer die in Dr. B\u00f6hms E-Mail genannten Wettb\u00fcros kontrollierte, ob sie best\u00e4tigt haben, wer die angebliche Fortsetzung der Wettgesch\u00e4fte angeordnet hatte, und ob sie eine direkte betriebliche Verbindung zu Bet3000 festgestellt haben. Sie kann auch darlegen, wann der Wettschein, der Quellcode und das Video zur Verf\u00fcgung standen und wie jedes dieser Elemente zu der Position beitrug, die schlie\u00dflich vor dem Verwaltungsgericht vertreten wurde.<\/p>\n<p>Die Aufsichtsbeh\u00f6rde kann zudem kl\u00e4ren, was nach der E-Mail von Dr. B\u00f6hm vom 31. Juli geschah. Falls aus seiner sp\u00e4teren Mitteilung hervorging, dass er keinen Hinweis darauf hatte, dass die Anweisung von Bet3000 stammte, stellt sich nat\u00fcrlich die Frage, ob das Gericht \u00fcber diese Einschr\u00e4nkung informiert wurde und ob die GGL daraufhin irgendeinen Teil ihrer fr\u00fcheren Argumentation angepasst hat.<\/p>\n<p>Die Beantwortung dieser Fragen w\u00fcrde nicht erfordern, dass die GGL vertrauliche Quellen preisgibt oder sensible Ermittlungsmethoden ver\u00f6ffentlicht. Es w\u00fcrde lediglich die Chronologie nachvollziehbar machen und aufzeigen, welche Arbeit die Aufsichtsbeh\u00f6rde selbst geleistet hat, bevor sie Informationen, die von au\u00dferhalb der Beh\u00f6rde stammten, Beweiskraft beima\u00df.<\/p>\n<p>Diese Erkl\u00e4rung w\u00fcrde auch dazu beitragen, eine weiterreichende Frage zu kl\u00e4ren, die die GGL bereits in mehreren Streitf\u00e4llen begleitet hat. Die deutsche Aufsichtsbeh\u00f6rde hat wiederholt die Notwendigkeit eines starken legalen Marktes und wirksamer Ma\u00dfnahmen gegen illegales Gl\u00fccksspiel betont. Damit lizenzierte Unternehmen Vertrauen in dieses System haben k\u00f6nnen, m\u00fcssen sie zudem wissen, dass sie betreffende Regulierungsentscheidungen auf Beweisen beruhen, die mit derselben Sorgfalt gepr\u00fcft wurden, die auch von den Betreibern selbst erwartet wird.<\/p>\n<h2>Dieser Fall sollte letztlich recht einfach zu kl\u00e4ren sein<\/h2>\n<p>Bet3000 ben\u00f6tigt keinen besonderen Beweisma\u00dfstab und sollte auch keinen erhalten. Wenn das Unternehmen gegen seine Verpflichtungen versto\u00dfen hat und die GGL \u00fcber Beweise verf\u00fcgt, um dies nachzuweisen, sollte sich die Regulierungsbeh\u00f6rde darauf st\u00fctzen k\u00f6nnen. Ebenso sollte f\u00fcr das Unternehmen keine niedrigere Schwelle gelten, nur weil bereits ein Lizenzstreit im Gange war oder weil Informationen von einer Person bereitgestellt wurden, die mit einem Wettbewerber in Verbindung steht.<\/p>\n<p>Die Dokumente vom Juli 2024 weisen eine eindeutige L\u00fccke auf. Dr. B\u00f6hm gab Informationen weiter, die er erhalten hatte, schlug der GGL eindeutig vor, diese zu \u00fcberpr\u00fcfen, und stellte f\u00fcnf Tage sp\u00e4ter klar, dass er keinen Hinweis darauf habe, dass die angebliche Anweisung von Bet3000 stamme. Zwischen diesen Ereignissen verwendete die Aufsichtsbeh\u00f6rde Material aus seinem Bericht in ihrem Gerichtsverfahren und beschrieb den Sachverhalt in deutlich sch\u00e4rferen Worten.<\/p>\n<p>Was fehlt, ist die eigene \u00dcberpr\u00fcfung durch die GGL. Wenn das Video, die technischen Beweise und andere Ermittlungsarbeiten bereits vor der Einreichung am 26. Juli einen direkten Zusammenhang zu Bet3000 belegt h\u00e4tten, m\u00fcsste die Beh\u00f6rde dies darlegen. Wenn die Beweise lediglich belegten, dass in R\u00e4umlichkeiten, die zuvor mit dem Unternehmen in Verbindung standen, weiterhin Aktivit\u00e4ten stattfanden, m\u00fcsste dies ebenso klar dargelegt werden.<\/p>\n<p>Nach allem, was im Zusammenhang mit der deutschen Lizenz von Bet3000 geschehen ist, handelt es sich hier nicht mehr um eine technische Debatte \u00fcber den Wortlaut einer E-Mail. Es geht darum, wie die deutsche Gl\u00fccksspielaufsichtsbeh\u00f6rde zwischen einer aus dem Markt stammenden Anschuldigung und Beweisen unterscheidet, auf die sie sich im Verfahren gegen einen lizenzierten Betreiber st\u00fctzen will. Eine Aufsichtsbeh\u00f6rde, die von den von ihr beaufsichtigten Unternehmen detaillierte Nachweise verlangt, sollte keine Schwierigkeiten haben, zu erkl\u00e4ren, wo in einem ihrer umstrittensten F\u00e4lle diese Grenze gezogen wurde.<\/p>\n<h2 class=\"PDq2pG_selectionAnchorContainer\" data-section-id=\"1xvwnkw\" data-start=\"695\" data-end=\"702\">FAQs<\/h2>\n<p><strong>Worum geht es beim Streit zwischen Bet3000 und der GGL?<\/strong><br \/>\nDer Streit betrifft den Entzug der deutschen Gl\u00fccksspiellizenz von Bet3000 durch die GGL sowie Fragen zu den Beweisen und deren \u00dcberpr\u00fcfung im anschlie\u00dfenden regulatorischen Verfahren.<\/p>\n<p><strong>Wann entzog die GGL Bet3000 die deutsche Gl\u00fccksspiellizenz?<\/strong><br \/>\nLaut den im Artikel ausgewerteten Dokumenten entzog die GGL Bet3000 am 24. Juli 2024 die deutsche Gl\u00fccksspiellizenz. Bet3000 ging am folgenden Tag gegen die Entscheidung vor.<\/p>\n<p><strong>Wer ist Dr. Damir B\u00f6hm?<\/strong><br \/>\nDr. Damir B\u00f6hm ist der Rechtsanwalt, der die GGL am 26. Juli 2024 kontaktierte und Informationen weitergab, die ihn von Personen aus dem Umfeld von Wettvermittlern erreicht hatten.<\/p>\n<p><strong>Was teilte Dr. B\u00f6hm der GGL mit?<\/strong><br \/>\nEr berichtete \u00fcber Hinweise, wonach Kunden in ehemaligen Bet3000-Wettshops weiterhin Geld einzahlen und \u00fcber TipGo Wetten platzieren k\u00f6nnten. Zugleich regte er an, dass die GGL diese Informationen selbst \u00fcberpr\u00fcft.<\/p>\n<p><strong>Warum ist der \u00dcberpr\u00fcfungsprozess der GGL wichtig?<\/strong><br \/>\nDer Artikel hinterfragt, was die Beh\u00f6rde selbst \u00fcberpr\u00fcfte, bevor Informationen, die urspr\u00fcnglich zur Verifizierung vorgelegt worden waren, Teil ihres Beweisvortrags gegen Bet3000 wurden.<\/p>\n<p><strong>Welche Beweise wurden in der Gerichtsakte der GGL erw\u00e4hnt?<\/strong><br \/>\nDie Einreichung verwies unter anderem auf einen TipGo-Wettschein, Quellcode und Videomaterial im Zusammenhang mit der mutma\u00dflich fortgesetzten Wettt\u00e4tigkeit.<\/p>\n<p><strong>Sagte Dr. B\u00f6hm, dass Bet3000 die Fortsetzung der Wetten angeordnet habe?<\/strong><br \/>\nNein. In einer sp\u00e4teren Mitteilung vom 31. Juli erkl\u00e4rte er, dass ihm keine Hinweise darauf vorl\u00e4gen, dass die mutma\u00dfliche Anweisung von Bet3000 selbst ausgegangen sei.<\/p>\n<p><strong>Was stellte das Urteil vom September 2024 fest?<\/strong><br \/>\nDas Gericht akzeptierte, dass Dr. B\u00f6hm vor seiner Kontaktaufnahme mit der GGL entsprechende Informationen erhalten und den Verdacht nicht einfach erfunden hatte. Es stellte jedoch nicht fest, dass Bet3000 selbst die mutma\u00dfliche Anweisung erteilt hatte.<\/p>\n<p><strong>Welche Rolle spielt die GGL bei der deutschen Gl\u00fccksspielregulierung?<\/strong><br \/>\nDie GGL reguliert l\u00e4nder\u00fcbergreifende Gl\u00fccksspielangebote in Deutschland, insbesondere im Online-Bereich. Sie \u00fcberwacht erlaubte Anbieter und geht gegen illegales Gl\u00fccksspiel vor.<\/p>\n<p><strong>Warum k\u00f6nnte der Bet3000-Fall f\u00fcr andere lizenzierte Anbieter wichtig sein?<\/strong><br \/>\nDer Fall wirft grunds\u00e4tzliche Fragen dar\u00fcber auf, wie Hinweise von Wettbewerbern oder anderen Dritten gepr\u00fcft werden, bevor sie in regulatorischen Verfahren mit erheblichen Konsequenzen f\u00fcr lizenzierte Anbieter als Beweismittel verwendet werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 26. Juli 2024, kurz nach Mittag, ging bei der Gemeinsamen Gl\u00fccksspielbeh\u00f6rde der L\u00e4nder eine E-Mail ein, die sp\u00e4ter Teil des Verfahrens um die deutsche Lizenz von Bet3000 werden sollte. Sie stammte von Rechtsanwalt Dr. Damir B\u00f6hm und betraf Berichte \u00fcber Aktivit\u00e4ten in Wettb\u00fcros, die zuvor mit Bet3000 in Verbindung standen. Dr. B\u00f6hm machte den Status der Informationen ganz deutlich. Er gab lediglich weiter, was ihm von Personen mit Verbindungen zu Wettvermittlern berichtet worden war, beschrieb also nicht etwas, das er pers\u00f6nlich beobachtet hatte, und schlug der Aufsichtsbeh\u00f6rde ausdr\u00fccklich vor, die Angaben mit eigenen Mitteln zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":130847,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[94027],"tags":[93138,93134,66405,5464,1240,36746,1112,63175,11698,13674,93135],"class_list":["post-130784","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-recherchen-analysen","tag-bet3000-de","tag-deutsche-gluecksspiellizenz","tag-deutsche-gluecksspielregulierung","tag-ggl-de","tag-gluecksspielregulierung","tag-gluecksspielstaatsvertrag","tag-illegales-gluecksspiel","tag-lizenzierte-anbieter","tag-sports-betting-de","tag-sportwetten-2","tag-verwaltungsgericht-halle"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/malta-media.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/130784","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/malta-media.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/malta-media.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/malta-media.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/malta-media.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=130784"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/malta-media.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/130784\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/malta-media.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/130847"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/malta-media.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=130784"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/malta-media.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=130784"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/malta-media.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=130784"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}