{"id":87470,"date":"2025-07-03T17:36:59","date_gmt":"2025-07-03T15:36:59","guid":{"rendered":"https:\/\/malta-media.com\/?p=87470"},"modified":"2025-07-03T17:36:59","modified_gmt":"2025-07-03T15:36:59","slug":"neue-aml-registerregeln-fuer-daenische-gluecksspielanbieter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/malta-media.com\/de\/neue-aml-registerregeln-fuer-daenische-gluecksspielanbieter\/","title":{"rendered":"Neue AML Registerregeln f\u00fcr d\u00e4nische Gl\u00fccksspielanbieter"},"content":{"rendered":"<p><strong>Im Rahmen seiner fortgesetzten Bem\u00fchungen zur Verbesserung der finanziellen Transparenz und zur Verhinderung illegaler Aktivit\u00e4ten hat D\u00e4nemark eine Reihe neuer <a href=\"https:\/\/malta-media.com\/ALEA\" title=\"ALEA\" class=\"pretty-link-keyword\"rel=\"\" target=\"_blank\">Compliance<\/a>-Verpflichtungen eingef\u00fchrt, die sich speziell an Gl\u00fccksspielanbieter mit Sitz in D\u00e4nemark richten, die jedoch Dienstleistungen au\u00dferhalb der Landesgrenzen anbieten. Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine neue regulatorische Anforderung in Kraft, die bestimmte Gl\u00fccksspielanbieter verpflichtet, sich im Anti-Geldw\u00e4sche-Register (AML) der d\u00e4nischen Gl\u00fccksspielbeh\u00f6rde zu registrieren. Diese Verpflichtung ist in der Durchf\u00fchrungsverordnung Nr. 239 vom 27. Januar 2025 festgelegt.<\/strong><\/p>\n<p>Dieser Artikel beschreibt die Auswirkungen der neuen Registrierungspflicht, das Verfahren f\u00fcr die Meldung und den allgemeinen rechtlichen Kontext f\u00fcr die betroffenen Betreiber. Aufgrund vorheriger rechtlicher Korrespondenz mit bestimmten beteiligten Parteien sind Ton und Inhalt dieses Artikels streng formell, faktenbasiert und so gestaltet, dass das Risiko rechtlicher Streitigkeiten minimiert wird.<\/p>\n<h2>Geltungsbereich der neuen AML-Registrierungspflicht<\/h2>\n<p>Die regulatorische Aktualisierung gilt speziell f\u00fcr Gl\u00fccksspielanbieter, die unter Abschnitt 1(1)(19) des d\u00e4nischen Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfungsgesetzes fallen. Dabei handelt es sich um in D\u00e4nemark ans\u00e4ssige Unternehmen, die Gl\u00fccksspieldienste ausschlie\u00dflich in anderen EU- oder EWR-L\u00e4ndern anbieten und keine Gl\u00fccksspiele in D\u00e4nemark unter einer gem\u00e4\u00df dem d\u00e4nischen Gl\u00fccksspielgesetz erteilten Lizenz anbieten.<\/p>\n<p>Mit anderen Worten: Wenn ein Unternehmen seinen Sitz in D\u00e4nemark hat und Gl\u00fccksspieldienste ausschlie\u00dflich f\u00fcr ausl\u00e4ndische M\u00e4rkte innerhalb der Europ\u00e4ischen Union oder des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums anbietet, muss es nun im AML-Register der d\u00e4nischen Gl\u00fccksspielbeh\u00f6rde registriert sein.<\/p>\n<p>Wichtig ist, dass diese Verpflichtung nicht f\u00fcr Betreiber gilt, die gem\u00e4\u00df dem d\u00e4nischen Gl\u00fccksspielgesetz lizenziert sind. Unternehmen, die bereits f\u00fcr die Bereitstellung von Gl\u00fccksspielen in D\u00e4nemark zugelassen sind, sind ausdr\u00fccklich vom Geltungsbereich der neuen Durchf\u00fchrungsverordnung ausgenommen und m\u00fcssen keine zus\u00e4tzliche AML-Registrierung gem\u00e4\u00df diesen neuen Vorschriften vornehmen.<\/p>\n<h2>Die Rechtsgrundlage: Durchf\u00fchrungsverordnung Nr. 239<\/h2>\n<p>Grundlage dieser neuen Anforderung ist die Verordnung Nr. 239, die am 27. Januar 2025 erlassen wurde. Die Verordnung ist eine rechtsverbindliche Regelung, die von der d\u00e4nischen Gl\u00fccksspielbeh\u00f6rde (DGA) gem\u00e4\u00df ihren Aufsichtsaufgaben im Rahmen der allgemeinen AML- und Gl\u00fccksspielgesetze erlassen wurde.<\/p>\n<p>Der Zweck der Verordnung besteht darin, sicherzustellen, dass die d\u00e4nische Gl\u00fccksspielbeh\u00f6rde die mit Gl\u00fccksspieldiensten, die von D\u00e4nemark aus betrieben werden, verbundenen Geldw\u00e4scherisiken \u00fcberwachen und bewerten kann, auch wenn diese Dienste ins Ausland gerichtet sind. Dies steht im Einklang mit den internationalen AML-Standards, insbesondere denen der Financial Action Task Force (FATF) und den AML-Richtlinien der Europ\u00e4ischen Union.<\/p>\n<h2>Anmeldefristen und erforderliche Verfahren<\/h2>\n<h3>Wann und wie muss die d\u00e4nische Gl\u00fccksspielbeh\u00f6rde benachrichtigt werden?<\/h3>\n<p>Alle betroffenen Gl\u00fccksspielanbieter sind verpflichtet, die DGA \u00fcber das offizielle Meldeformular zu benachrichtigen. Dieses Formular ist auf der Website der Beh\u00f6rde unter der Rubrik \u201eVerhinderung von Geldw\u00e4sche\u201d verf\u00fcgbar.<\/p>\n<p>Das ausgef\u00fcllte Formular muss elektronisch eingereicht werden und zusammen mit den entsprechenden Unterlagen, die den Antrag belegen. Dazu k\u00f6nnen Informationen \u00fcber die Art der angebotenen Gl\u00fccksspieldienste, die L\u00e4nder, in denen sie angeboten werden, die Eigent\u00fcmerstruktur, die AML-Richtlinien und die Verfahren zur Kunden\u00fcberpr\u00fcfung geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Die Meldung muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach einem der folgenden Ereignisse eingereicht werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Erhalt einer Gl\u00fccksspiellizenz in einem anderen EU-\/EWR-Land oder<\/li>\n<li>Aufnahme des Gl\u00fccksspielbetriebs in einem anderen EU- oder EWR-Land.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Nichteinhaltung dieser Frist kann einen Versto\u00df gegen das AML-Rahmenwerk darstellen und zu einer beh\u00f6rdlichen \u00dcberpr\u00fcfung oder Durchsetzungsma\u00dfnahmen f\u00fchren.<\/p>\n<h3>Laufende Compliance und \u00c4nderungsmeldungen<\/h3>\n<p>Nach der Registrierung \u00fcbernimmt der Gl\u00fccksspielanbieter die Verantwortung f\u00fcr die laufende Compliance. Eine der wichtigsten Verpflichtungen besteht darin, sicherzustellen, dass alle \u00fcbermittelten und gespeicherten Informationen korrekt und aktuell sind.<\/p>\n<p>Bei \u00c4nderungen der zuvor \u00fcbermittelten Informationen \u2013 beispielsweise \u00c4nderungen der Lizenzgerichtsbarkeit, der Eigentumsverh\u00e4ltnisse, der Schl\u00fcsselpersonen oder des Umfangs der Gl\u00fccksspielaktivit\u00e4ten \u2013 muss der Betreiber:<\/p>\n<ul>\n<li>eine \u00c4nderungsmitteilung unter Verwendung des auf der Website der DGA bereitgestellten \u00c4nderungsformulars einreichen; und<\/li>\n<li>dies innerhalb von 14 Kalendertagen nach Inkrafttreten der \u00c4nderung tun.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese \u00c4nderungen m\u00fcssen ebenfalls elektronisch eingereicht und gegebenenfalls durch entsprechende Unterlagen belegt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass das AML-Register ein genaues und zuverl\u00e4ssiges Regulierungsinstrument f\u00fcr die Finanz\u00fcberwachung und -durchsetzung bleibt.<\/p>\n<h3>Beendigung der Registrierung<\/h3>\n<p>Die Registrierung eines Betreibers im AML-Register erlischt, wenn das Gl\u00fccksspielunternehmen keine T\u00e4tigkeiten mehr aus\u00fcbt, die unter Abschnitt 1(1) der Durchf\u00fchrungsverordnung fallen, und dies der d\u00e4nischen Gl\u00fccksspielbeh\u00f6rde gem\u00e4\u00df Abschnitt 1(4) derselben Verordnung offiziell mitgeteilt hat.<\/p>\n<p>Um dies zu bewirken, muss der Betreiber die Beendigung seiner Aktivit\u00e4ten \u00fcber den entsprechenden Kanal, der auch auf der Website der DGA verf\u00fcgbar ist, mitteilen und sicherstellen, dass alle Kriterien f\u00fcr die Beendigung erf\u00fcllt sind. Dieser Prozess ist unerl\u00e4sslich, um laufende regulatorische Verpflichtungen oder m\u00f6gliche Geldstrafen wegen Nichtbekanntgabe zu vermeiden.<\/p>\n<h2>Strategische Auswirkungen f\u00fcr Gl\u00fccksspielanbieter<\/h2>\n<p>Diese neue Anforderung bedeutet eine erhebliche regulatorische Ver\u00e4nderung f\u00fcr in D\u00e4nemark ans\u00e4ssige Gl\u00fccksspielanbieter, die internationale M\u00e4rkte bedienen. Auch wenn diese Anbieter m\u00f6glicherweise keine Gesch\u00e4fte innerhalb D\u00e4nemarks selbst t\u00e4tigen, erweitert die d\u00e4nische Regierung ihre AML-Aufsicht auf alle Anbieter mit Sitz auf d\u00e4nischem Gebiet, gem\u00e4\u00df dem Grundsatz, dass der rechtliche Sitz bestimmte Aufsichtspflichten mit sich bringt.<\/p>\n<p>Infolgedessen m\u00fcssen Gl\u00fccksspielunternehmen ihre internen AML-Compliance-Rahmenwerke, gesetzlichen Meldepflichten und grenz\u00fcberschreitenden Risiken neu bewerten. Dazu geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>\u00dcberpr\u00fcfung und Aktualisierung der internen Verfahren zur Einhaltung der AML-Vorschriften.<\/li>\n<li>Benennung bestimmter Mitarbeiter oder Abteilungen, die f\u00fcr die Zusammenarbeit mit der DGA zust\u00e4ndig sind.<\/li>\n<li>\u00dcberwachung von Fristen, um die rechtzeitige Einreichung von Formularen und Unterlagen sicherzustellen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Einholung lokaler Rechtsberatung, um ein umfassendes Verst\u00e4ndnis der Durchf\u00fchrungsverordnung und ihrer praktischen Auswirkungen zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<h2>Wie dies mit den allgemeinen Entwicklungen der EU im Bereich der Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung zusammenh\u00e4ngt<\/h2>\n<p>Der Schritt D\u00e4nemarks ist Teil eines gr\u00f6\u00dferen Trends in der Europ\u00e4ischen Union, die Vorschriften zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche im Gl\u00fccksspielsektor zu versch\u00e4rfen. Angesichts der Zunahme grenz\u00fcberschreitender Gl\u00fccksspielaktivit\u00e4ten und der zunehmenden Bedeutung digitaler Plattformen legen die Regulierungsbeh\u00f6rden Wert auf mehr Transparenz und R\u00fcckverfolgbarkeit von Gl\u00fccksspielgeldern und Kundentransaktionen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus hat die Europ\u00e4ische Kommission k\u00fcrzlich eine zentrale Beh\u00f6rde zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche (AMLA) vorgeschlagen, die m\u00f6glicherweise die grenz\u00fcberschreitenden Compliance-Bem\u00fchungen koordinieren k\u00f6nnte. Die proaktive Haltung D\u00e4nemarks, auch ausl\u00e4ndische Betreiber zur Registrierung zu verpflichten, spiegelt diese umfassendere politische Ausrichtung wider.<\/p>\n<h2>Abschlie\u00dfende \u00dcberlegungen und rechtliche Hinweise<\/h2>\n<p><strong>F\u00fcr betroffene Betreiber ist es unerl\u00e4sslich, diese Verordnung mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu behandeln. Die DGA ist bekannt f\u00fcr ihre konsequente Durchsetzung und beh\u00f6rden\u00fcbergreifende Zusammenarbeit, und Verst\u00f6\u00dfe k\u00f6nnen zu Reputationssch\u00e4den, Geldstrafen oder sogar rechtlichen Schritten f\u00fchren \u2013 insbesondere wenn festgestellt wird, dass ein Betreiber die Registrierungsanforderungen wissentlich umgeht.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Gleichzeitig hat die Beh\u00f6rde klargestellt, dass diese Ma\u00dfnahmen darauf abzielen, Transparenz zu gew\u00e4hrleisten und nicht darauf, Betreiber unn\u00f6tig zu bestrafen. Unternehmen, die sich konstruktiv mit dem neuen Rahmenwerk auseinandersetzen und robuste interne Compliance-Programme unterhalten, sollten nur minimale Schwierigkeiten bei der Anpassung haben.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Angesichts fr\u00fcherer rechtlicher Kontakte und der potenziellen Sensibilit\u00e4t der \u00f6ffentlichen Diskussion \u00fcber diese regulatorischen Verpflichtungen wurde dieser Artikel ausschlie\u00dflich zu Informationszwecken und zur Kl\u00e4rung der Anforderungen des d\u00e4nischen Rechts verfasst, ohne ein Urteil zu f\u00e4llen oder unbegr\u00fcndete Behauptungen \u00fcber einzelne Unternehmen oder Betreiber aufzustellen.<\/strong><\/p>\n<h2>FAQs<\/h2>\n<p><strong>Wer muss sich gem\u00e4\u00df den neuen d\u00e4nischen AML-Vorschriften registrieren?<\/strong><br \/>\nIn D\u00e4nemark ans\u00e4ssige Gl\u00fccksspielanbieter, die ihre Dienste ausschlie\u00dflich in anderen EU- oder EWR-L\u00e4ndern anbieten und nicht gem\u00e4\u00df dem d\u00e4nischen Gl\u00fccksspielgesetz lizenziert sind.<\/p>\n<p><strong>Wann treten die neuen AML-Anforderungen in Kraft?<\/strong><br \/>\nDie Registrierungspflicht tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.<\/p>\n<p><strong>Sind in D\u00e4nemark lizenzierte Anbieter von dieser Verordnung betroffen?<\/strong><br \/>\nNein. Betreiber, die gem\u00e4\u00df dem d\u00e4nischen Gl\u00fccksspielgesetz lizenziert sind, m\u00fcssen sich nicht gem\u00e4\u00df der Verordnung Nr. 239 registrieren lassen.<\/p>\n<p><strong>Wo ist das Meldeformular zu finden?<\/strong><br \/>\nDas Formular ist auf der Website der d\u00e4nischen Gl\u00fccksspielbeh\u00f6rde unter der Rubrik \u201eVerhinderung von Geldw\u00e4sche\u201d verf\u00fcgbar.<\/p>\n<p><strong>Was ist die Frist f\u00fcr die Meldung?<\/strong><br \/>\nDie Meldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer Lizenz oder Aufnahme des Gl\u00fccksspielbetriebs in einem anderen EU-\/EWR-Land erfolgen.<\/p>\n<p><strong>Wie m\u00fcssen Betreiber \u00c4nderungen melden?<\/strong><br \/>\n\u00c4nderungen m\u00fcssen innerhalb von 14 Tagen unter Verwendung des \u00c4nderungsformulars gemeldet werden, das ebenfalls auf der Website der DGA verf\u00fcgbar ist.<\/p>\n<p><strong>Was passiert, wenn ein Betreiber das Gl\u00fccksspielangebot im Ausland einstellt?<\/strong><br \/>\nDie Registrierung kann durch Mitteilung an die DGA gem\u00e4\u00df Abschnitt 1(4) der Verordnung beendet werden.<\/p>\n<p><strong>Gilt dies auch f\u00fcr Aktivit\u00e4ten au\u00dferhalb der EU\/des EWR?<\/strong><br \/>\nNein. Die Verordnung gilt nur f\u00fcr Gl\u00fccksspielaktivit\u00e4ten, die sich an andere EU- und EWR-L\u00e4nder richten.<\/p>\n<p><strong>Welche Unterlagen m\u00fcssen mit der Meldung eingereicht werden?<\/strong><br \/>\nDie Unterlagen k\u00f6nnen Lizenzen, die Unternehmensstruktur, AML-Richtlinien und operative Details umfassen.<\/p>\n<p><strong>Was sind die Folgen einer Nichteinhaltung?<\/strong><br \/>\nEine Nichteinhaltung kann zu beh\u00f6rdlichen Untersuchungen, Geldstrafen oder Reputationsrisiken f\u00fchren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Rahmen seiner fortgesetzten Bem\u00fchungen zur Verbesserung der finanziellen Transparenz und zur Verhinderung illegaler Aktivit\u00e4ten hat D\u00e4nemark eine Reihe neuer Compliance-Verpflichtungen eingef\u00fchrt, die sich speziell an Gl\u00fccksspielanbieter mit Sitz in D\u00e4nemark richten, die jedoch Dienstleistungen au\u00dferhalb der Landesgrenzen anbieten. Ab dem 1. 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