MGA-Gesetzentwurf zum Schutz 55

MGA Safeguarding Bill 55

Mit einer entschlossenen Maßnahme hat die Malta Gaming Authority (MGA), die Regulierungsbehörde hinter der Glücksspiellandschaft Maltas, das umstrittene Gesetz, das Gesetz 55, unerschütterlich verteidigt. Dieses Gesetzeswerk, das im Juni dieses Jahres vom maltesischen Präsidenten George Vella in Gesetz umgewandelt wurde, hat sich intensiver Prüfung ausgesetzt gesehen, wobei Kritiker behaupten, dass seine Übereinstimmung mit dem europäischen Recht bestenfalls fragwürdig ist.

Verteidigung von Gesetz 55: Ein Gesetz im Einklang mit dem europäischen Recht

Die MGA hat eine robuste Haltung zur Verteidigung von Gesetz 55 eingenommen, auch bekannt als Artikel 56A des Glücksspielgesetzes Maltas. Entgegen der geäußerten Kritik betont die MGA, dass die Gesetzgebung nicht gegen das europäische Recht verstößt, sondern vielmehr einen Schutzschild für in Malta lizenzierte Betreiber vor rechtlicher Haftung im Zusammenhang mit ihren Glücksspielaktivitäten bietet, vorausgesetzt, sie operieren im Rahmen ihrer MGA-Lizenz.

Die Bekanntgabe der MGA erfolgt jedoch nach den Bedenken der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), der deutschen Aufsichtsbehörde für Glücksspielregulierung, die darauf hinweist, dass das nun in Gesetz umgewandelte Gesetz 55 der Recast-Brüssel-Verordnung widerspricht. Diese europäische Verordnung von 2013 regelt die Zuständigkeit, Anerkennung und Durchsetzung von Rechtsurteilen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Um diese Behauptung zu widerlegen, verweist die MGA auf eine Bestimmung in einem europäischen Gesetz von 2013, die es einem Mitgliedstaat ermöglicht, die Anerkennung eines Rechtsurteils abzulehnen, wenn es von den Grundsätzen abweicht, die in seinem rechtlichen Rahmen verankert sind. Darüber hinaus betont die Malta Gaming Authority, dass die ursprüngliche Absicht des Gesetzes nicht darin bestand, frische Ausnahmen von bestehenden Vorschriften einzuführen, sondern vielmehr die langjährige öffentliche Politik Maltas im Hinblick auf den Glücksspielsektor zu verankern.

Die MGA betont auch, dass der Geltungsbereich von Gesetz 55 streng ist und spezifische Bedingungen festlegt, unter denen ein in Malta lizenzierter Glücksspielbetreiber von rechtlichen Schritten abgeschirmt werden kann. Dieser Schutz hängt von der Legalität der Glücksspielaktivitäten des Betreibers gemäß dem nationalen Glücksspielgesetz ab. Darüber hinaus muss die rechtliche Maßnahme nicht nur im Widerspruch zum Glücksspielrahmen Maltas stehen, sondern auch dessen Legalität untergraben, damit die Schutzmaßnahmen von Gesetz 55 greifen können.

Navigieren durch die rechtliche Landschaft der Glücksspielgesetze Maltas

Angesichts der Diskussionen über die Rechtmäßigkeit ihrer Glücksspielregulierungen betont die MGA, dass ihre Gesetze den Parametern der europäischen Dienstleistungsfreiheit entsprechen. Sie stellt fest, dass der maltesische Glücksspielrahmen nahtlos mit dem EU-Recht in Einklang steht und auf den Privilegien beruht, die Unternehmen im Binnenmarkt gewährt werden.

Kritiker, darunter verschiedene europäische Regierungen und Aufsichtsbehörden, verweisen jedoch auf die Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2017, die Verfahren wegen Verstößen im Glücksspielsektor einzustellen. Nach Ansicht dieser Kritiker lässt diese Entscheidung implizit darauf schließen, dass Glücksspieldienste nicht als Dienstleistungen betrachtet werden können, die unter einer MGA-Lizenz in ganz Europa verbreitet werden dürfen.

Prüfung durch die Europäische Kommission und mögliche gerichtliche Überprüfung

Das viel diskutierte Gesetz 55 ist aus verschiedenen Richtungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen das europäische Recht kritisiert worden. Infolgedessen hat die Europäische Kommission im Juli dieses Jahres ihre Absicht angekündigt, das besagte Gesetz gründlich zu prüfen, um festzustellen, ob Verstöße gegen das EU-Recht bestehen. Zu diesem Zweck hat die Kommission zusätzliche Informationen von den maltesischen Behörden angefordert.

Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, könnte die Angelegenheit jedoch vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden. Diese höchste Instanz hat historisch gesehen über Streitigkeiten entschieden, die Konflikte zwischen nationalem und europäischem Recht betreffen, und ist somit der oberste Schiedsrichter in solchen Situationen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Widerspricht Gesetz 55 dem europäischen Recht?
Nein, laut der Malta Gaming Authority (MGA) verstößt Gesetz 55, auch bekannt als Artikel 56A des Glücksspielgesetzes Maltas, nicht gegen das europäische Recht. Die MGA betont, dass das Gesetz Malta-lizenzierte Betreiber vor rechtlicher Haftung im Rahmen ihrer MGA-Lizenzen schützt.

Was ist die Recast-Brüssel-Verordnung?
Die Recast-Brüssel-Verordnung ist ein europäisches Gesetz von 2013, das die Zuständigkeit, Anerkennung und Durchsetzung von Rechtsurteilen zwischen den Mitgliedstaaten der EU regelt. Sie wurde in Diskussionen über die Kompatibilität von Gesetz 55 mit dem europäischen Recht zitiert.

Wie schützt Gesetz 55 Glücksspielbetreiber?
Gesetz 55 bietet Schutz für Malta-lizenzierte Glücksspielbetreiber, indem es sie vor rechtlichen Schritten im Zusammenhang mit ihren Glücksspielaktivitäten abschirmt, vorausgesetzt, diese Aktivitäten entsprechen dem Glücksspielgesetz des Landes und untergraben nicht den rechtlichen Rahmen für Glücksspiele in Malta.

Warum prüft die Europäische Kommission Gesetz 55?
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Gesetz 55 zu prüfen, um sicherzustellen, dass es nicht gegen das EU-Recht verstößt. Es gab Bedenken von verschiedenen Parteien, dass die Gesetzgebung europäische Rechtsgrundsätze widersprechen könnte.

Was ist das potenzielle Ergebnis der Prüfung durch die Europäische Kommission?
Nach der Bewertung durch die Europäische Kommission könnte der Fall, wenn Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des EU-Rechts durch Gesetz 55 bestehen bleiben, an den Europäischen Gerichtshof verwiesen werden. Dieses Gericht hat die Befugnis, über Konflikte zwischen nationalem und europäischem Recht zu entscheiden und ist somit der letzte Entscheidungsträger in solchen Angelegenheiten.

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