Zivilgericht stoppt Vorwürfe gegen EM Group und Bellona

Civil injunction silences claims against EM Group, Bellona

Vorwürfe wegen illegaler Glücksspiele: Offene Fragen im Urteil des Frankfurter Gerichts

Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt vom 30. Juni 2025 (Aktenzeichen 2-12 O 137/25) verbietet einem deutschen Spieler, bestimmte Vorwürfe gegen Bellona N.V. und die EM Group zu wiederholen. Die Verfügung wurde später von den Anwälten der EM Group, Melchers, als Antwort auf eine Presseanfrage an Malta Media weitergeleitet.

Bemerkenswert ist, dass die bereitgestellte Version ungeschwärzt war und den vollständigen Namen und die Wohnadresse der betroffenen Person enthielt. Dies wirft berechtigte Fragen zu den Datenschutzpraktiken in Deutschland auf, insbesondere hinsichtlich der Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte im Zusammenhang mit Medienmitteilungen. Ob eine solche Weitergabe den Standards der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht, bleibt eine offene Frage, die einer genaueren Prüfung bedarf.

Die gerichtliche Verfügung verbietet einer deutschen Person, öffentlich Behauptungen über Bellona N.V., ein in Curaçao lizenziertes Unternehmen, und dessen Dienstleister EM Group (eMoore N.V.) zu wiederholen. Die EM Group wurde in dem Verfahren von der deutschen Anwaltskanzlei Melchers vertreten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Äußerungen der Person als unzulässig anzusehen sind, unter anderem aufgrund einer Sprache, die als Zwang oder Druck auf den Ruf angesehen wurde. Es wurden keine Feststellungen zur Rechtmäßigkeit der Glücksspielaktivitäten selbst getroffen, noch wurden im Rahmen des Unterlassungsverfahrens Verstöße gegen Vorschriften bewertet.

Die in der Entscheidung zitierten Dokumente bestätigen jedoch, dass die Person etwa 32.000 Euro an die Glücksspiel-Websites von Bellona N.V. überwiesen hatte. Zu diesem Zeitpunkt war Bellona in Curaçao lizenziert. Das deutsche Glücksspielrecht, insbesondere der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV), beschränkt den Zugang zu Online-Glücksspielen auf in Deutschland lizenzierte Anbieter. Anbieter, die sich ohne eine solche Genehmigung an deutsche Nutzer richten, verstoßen in der Regel gegen § 284 StGB (illegales Glücksspiel).

Darüber hinaus kann auch § 261 StGB (Geldwäsche) zur Anwendung kommen, wenn durch solche unerlaubten Aktivitäten Gelder generiert werden, insbesondere wenn die Erlöse wieder in das Finanzsystem zurückfließen oder für weitere kommerzielle Transaktionen verwendet werden. Diese Bestimmungen sind Teil des umfassenden deutschen Rahmens zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und zum Schutz regulierter Märkte.

Im Verfahren wurden weitere Bedenken geäußert, über die jedoch nicht entschieden wurde. Die Person behauptete, dass die Website ohne Einhaltung des OASIS-Ausschlussregisters betrieben werde und dass es systemische Lücken bei den AML- (Anti-Geldwäsche) und KYC-Verfahren (Know Your Customer) gebe.

Es wurde auf die Rolle der EM Group als Dienstleister verwiesen, einschließlich ihrer Funktionen als Treuhänder und Unternehmensleiter. Aus den öffentlichen Aufzeichnungen geht nicht hervor, ob diese Behauptungen von den zuständigen Behörden untersucht oder unabhängig geprüft wurden.

Das deutsche Recht verpflichtet bestimmte Amtsträger, darunter Richter, dazu, schwerwiegende Straftaten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit auffallen, zu melden. Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, dass eine solche Meldung an die Strafverfolgungsbehörden durch den Inhalt dieses zivilrechtlichen Unterlassungsverfahrens ausgelöst wurde.

Dies wirft wichtige Fragen hinsichtlich der Abgrenzung zwischen zivilrechtlichen Verleumdungsklagen und möglichen verwaltungs- oder strafrechtlichen Maßnahmen auf. Das Gericht hat zwar Maßnahmen ergriffen, um Rufschädigungen durch unbestätigte öffentliche Äußerungen zu verhindern, jedoch nicht geprüft, ob das zugrunde liegende Verhalten eine behördliche Untersuchung rechtfertigt.

Zwar genießen deutsche Rechtsanwälte gemäß § 43a BRAO einen umfassenden Vertraulichkeitsschutz, doch berechtigt sie diese Pflicht nicht dazu, Handlungen zu unterstützen oder zu ignorieren, die gegen aufsichtsrechtliche oder strafrechtliche Vorschriften verstoßen könnten. Als Angehörige der Anwaltschaft sind sie an die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) gebunden, die ihnen vorschreibt, unabhängig, gewissenhaft und gesetzeskonform zu handeln.

Wenn ein Anwalt Kenntnis davon erlangt, dass sein Mandant möglicherweise an Aktivitäten beteiligt ist, die gegen Lizenzvorschriften oder Geldwäschepflichten verstoßen, muss er seine eigene berufliche Position sorgfältig abwägen. Die fortgesetzte rechtliche Unterstützung in solchen Fällen könnte je nach den Umständen Fragen der ethischen Verantwortung und mögliche disziplinarische oder rufschädigende Konsequenzen aufwerfen.

Melchers oder der EM Group wird hier kein Fehlverhalten vorgeworfen. Mit diesem Beitrag soll kein rechtswidriges Verhalten suggeriert werden, sondern auf eine regulatorische Grauzone hingewiesen werden: Zivilverfahren bringen einzelne Beschwerdeführer zum Schweigen, aber potenziell schwerwiegende Vorwürfe in Bezug auf Lizenzierung, Geldwäschebekämpfung und Verbraucherschutz bleiben unbeantwortet.

Dieser Fall veranschaulicht die wachsende Spannung zwischen Verleumdungsklagen und dem Schutz von Whistleblowern im digitalen Zeitalter. Er wirft auch eine umfassendere politische Frage für die deutschen Behörden auf: Wie sollten Gerichte und Rechtsvertreter vorgehen, wenn zivilrechtliche Klagen sich auf Verhaltensweisen beziehen, die, wenn sie sich als wahr erweisen, unter das Strafrecht oder Verwaltungsrecht fallen könnten?

FAQs

Was entschied das Landgericht Frankfurt in diesem Fall?
Das Gericht untersagte einer Person, bestimmte Aussagen über Bellona N.V. und EM Group öffentlich zu wiederholen.

Wer sind Bellona N.V. und EM Group?
Bellona N.V. ist ein in Curaçao lizenziertes Glücksspielunternehmen, während EM Group als Dienstleister und Treuhänder fungiert.

Warum wurde die Verfügung erlassen?
Die Aussagen wurden als unzulässig gewertet, da sie möglicherweise den Eindruck von Nötigung oder rufschädigendem Druck erweckten.

Wurde die Rechtmäßigkeit des Glücksspiels untersucht?
Nein, die gerichtliche Entscheidung befasste sich nicht mit der Legalität der Glücksspielangebote oder möglichen Gesetzesverstößen.

Wie viel Geld war betroffen?
Laut Gerichtsunterlagen überwies die betroffene Person rund 32.000 Euro an Glücksspielseiten von Bellona N.V.

Wurden persönliche Daten der Person veröffentlicht?
Ja, die ungeschwärzte Verfügung enthielt den vollständigen Namen und die Adresse der betroffenen Person, was Datenschutzfragen aufwirft.

Sind nicht lizenzierte Glücksspielanbieter in Deutschland illegal?
Ja, nach dem GlüStV 2021 und §284 StGB ist Online-Glücksspiel ohne deutsche Lizenz in der Regel rechtswidrig.

Könnte Geldwäsche im Spiel sein?
Möglicherweise. Wenn Gelder aus illegalem Glücksspiel stammen und weiterverwendet werden, kann §261 StGB greifen.

Wurden Melchers oder EM Group eines Fehlverhaltens beschuldigt?
Nein, es wurden keine Vorwürfe gegen Melchers oder EM Group im Rahmen dieses Verfahrens erhoben.

Welche rechtspolitische Frage wirft der Fall auf?
Er zeigt den Konflikt zwischen Verleumdungsrecht und Hinweisgeberschutz, wenn Zivilklagen mögliche Aufsichtsverstöße überdecken.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel behauptet oder impliziert kein rechtswidriges Verhalten seitens der EM Group (eMoore N.V.), Bellona N.V. oder ihrer gesetzlichen Vertreter. Alle Verweise auf gesetzliche Bestimmungen, Verfahren oder mögliche regulatorische Auswirkungen basieren auf öffentlich zugänglichen Dokumenten und allgemeinen rechtlichen Kommentaren. Es werden keine Anschuldigungen erhoben, und es sollten keine Schlussfolgerungen über die Rechtmäßigkeit der Handlungen einer Partei gezogen werden. Der Inhalt soll laufende Rechtsangelegenheiten nicht beeinträchtigen oder gerichtliche Entscheidungen beeinflussen.

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Mit fast 30 Jahren Erfahrung in Unternehmensdienstleistungen und investigativem Journalismus leite ich TRIDER.UK, spezialisiert auf tiefgehende Recherchen in den Bereichen Gaming und Finanzen. Als Herausgeber von Malta Media biete ich fundierte investigative Berichterstattung über die iGaming- und Finanzbranche.