
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass das umstrittene Programm „Staatsbürgerschaft gegen Investition“ gegen das EU-Recht verstößt. Das verbindliche Urteil, das am Dienstagmorgen verkündet wurde, kommt zu dem Schluss, dass die Praxis, die Staatsbürgerschaft gegen Zahlungen und Investitionen zu vergeben, eine unrechtmäßige „Kommerzialisierung der Staatsbürgerschaft“ darstellt und die Grundsätze der EU-Bürgerschaft untergräbt....
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