Spillemyndigheden warnt vor FATF Grau und Schwarzliste

Die dänische Glücksspielbehörde (DGA) hat neue Leitlinien veröffentlicht, in denen sie die in Dänemark zugelassenen Glücksspielanbieter an ihre Verpflichtungen gemäß den nationalen Gesetzen zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) erinnert, insbesondere im Hinblick auf die aktualisierten Listen der Financial Action Task Force (FATF) mit Hochrisikoländern. Dazu gehören Länder auf der Grauen Liste – Länder, die einer verstärkten Überwachung unterliegen – und die Schwarze Liste, die aus Ländern besteht, die aufgrund erheblicher Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) zu Maßnahmen aufgefordert werden.
Die Mitteilung der DGA ist zwar rein verfahrenstechnischer Natur, unterstreicht jedoch die wachsenden internationalen Bemühungen, AML-Lücken im Glücksspielbereich zu schließen, einer Branche, die zunehmend grenzüberschreitenden Risiken, digitaler Anonymität und Missbrauch für kriminelle Zwecke ausgesetzt ist.
FATF-Listen und ihre Bedeutung für die Compliance
Die FATF, eine zwischenstaatliche Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, veröffentlicht regelmäßig zwei wichtige Listen:
Graue Liste (Länder, die einer verstärkten Überwachung unterliegen): Länder, die sich verpflichtet haben, Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung rasch zu beheben, und die zu diesem Zweck aktiv mit der FATF zusammenarbeiten.
Schwarze Liste (Hochrisikoländer, die zu Maßnahmen aufgefordert werden): Länder mit schwerwiegenden strategischen Mängeln bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die sich nicht verpflichtet haben, die festgestellten Probleme zu beheben, oder dies nicht tun.
Die Aufnahme eines Landes in eine dieser Listen signalisiert internationalen Interessengruppen – darunter Regierungen, Aufsichtsbehörden und Finanzinstitute –, dass Unternehmen in diesen Ländern einer verstärkten Kontrolle unterliegen.
Aktualisierte Listen der von der FATF überwachten Länder
Die graue Liste umfasst die folgenden Länder:
- Algerien
- Angola
- Bolivien
- Bulgarien
- Burkina Faso
- Kamerun
- Elfenbeinküste
- Demokratische Republik Kongo
- Haiti
- Kenia
- Laos
- Libanon
- Monaco
- Mosambik
- Namibia
- Nepal
- Nigeria
- Südafrika
- Südsudan
- Syrien
- Venezuela
- Vietnam
- Jungferninseln (Großbritannien)
- Jemen
Die schwarze Liste umfasst hingegen die folgenden Länder:
- Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)
- Iran
- Myanmar
Diese Länder wurden als Länder mit erheblichen strategischen Mängeln bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifiziert und haben entweder nicht konstruktiv mit der FATF zusammengearbeitet oder keine ausreichenden Fortschritte bei ihren Abhilfemaßnahmen erzielt.
Das dänische Geldwäschegesetz und seine Auswirkungen auf Glücksspielanbieter
Gemäß § 17 Abs. 1 des dänischen Geldwäschegesetzes sind Glücksspielanbieter verpflichtet, eine verstärkte Kundenüberprüfung (Enhanced Customer Due Diligence, EDD) durchzuführen, wenn ein Spieler ein erhöhtes Risiko aufweist, in Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verwickelt zu sein.
Diese Risikobewertung muss sich an einer Reihe von Indikatoren orientieren, darunter diejenigen in Anhang 3 des dänischen AML-Gesetzes, der die Listen der FATF mit Hochrisikoländern enthält. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die bloße Aufnahme eines Landes in die graue oder schwarze Liste der FATF nicht automatisch die Verpflichtung zur Durchführung einer EDD auslöst.
Eine EDD ist nur dann zwingend erforderlich, wenn ein Spieler mit einem Land in Verbindung steht, das in der Verordnung der Europäischen Union über Hochrisikodrittländer aufgeführt ist, wie in Abschnitt 17(2) des AML-Gesetzes dargelegt. Die Listen der FATF gelten als hilfreiches Instrument für risikobasierte Bewertungen, haben jedoch nicht die gleiche rechtliche Bedeutung wie die EU-Liste.
Bedeutung der individuellen Risikobewertung
Die DGA betont, dass Glücksspielanbieter bei der Beurteilung, ob EDD-Verfahren anzuwenden sind, einen risikobasierten Ansatz verfolgen müssen. Das bedeutet, dass Anbieter nicht nur das Herkunftsland eines Spielers berücksichtigen sollten, sondern auch andere Risikofaktoren wie Transaktionsmuster, Herkunft der Gelder, ungewöhnliches Wettverhalten oder Verbindungen zu politisch exponierten Personen (PEPs).
Die Behörde fordert die Betreiber auf, wachsam zu bleiben und Änderungen der FATF-Listen sowie Aktualisierungen der EU-eigenen Liste der Hochrisikodrittländer kontinuierlich zu überwachen. Von den Betreibern wird erwartet, dass sie robuste AML-Compliance-Rahmenwerke unterhalten, die sich effizient an solche Änderungen anpassen können.
FATF- und EU-Listen: Unterscheidung zwischen gesetzlichen Anforderungen und Leitlinien
Obwohl die FATF-Listen nach dänischem Recht nicht rechtsverbindlich sind, haben sie eine erhebliche Überzeugungskraft. Betreiber, die diese Listen bei ihren Risikobewertungen nicht berücksichtigen, können einer behördlichen Überprüfung ausgesetzt sein oder Sanktionen wegen unzureichender AML-Kontrollen drohen.
Im Gegensatz dazu unterliegen die in der EU-Verordnung über Hochrisikodrittländer aufgeführten Länder direkten rechtlichen Konsequenzen gemäß den dänischen AML-Vorschriften. Dazu gehören obligatorische EDD-Maßnahmen und erhöhte Verpflichtungen hinsichtlich der Überprüfung der Identität, der Herkunft des Vermögens und des Zwecks der Glücksspielbeziehung.
Die duale Struktur – Leitlinien der FATF und durchsetzbare Verpflichtungen nach EU-Recht – erfordert, dass Betreiber klar zwischen verbindlichen und empfohlenen Maßnahmen unterscheiden. In der Praxis kann die Nichtbeachtung der FATF-Listen jedoch weiterhin als Hinweis auf ein unzureichendes AML-Rahmenwerk angesehen werden, insbesondere bei wiederholten oder hochvolumigen Transaktionen mit Spielern aus diesen Ländern.
Regulatorische Erwartungen an Glücksspielanbieter
Im Rahmen des Engagements Dänemarks zur Bekämpfung der Finanzkriminalität erwartet die dänische Glücksspielbehörde von lizenzierten Anbietern die Einhaltung der folgenden Standards:
- Einbeziehung der FATF-Hochrisikoländer in die AML-Risikobewertungen.
- Aktualisierung der FATF-Updates und der EU-Liste der Hochrisikodrittländer.
- Durchführung einer verstärkten Sorgfaltspflicht, wenn dies aufgrund der allgemeinen Risikofaktoren erforderlich ist.
- Dokumentation und Begründung aller Ergebnisse der Risikobewertung.
- Nachweis des Verständnisses der AML-Verpflichtungen gemäß § 17(1) und § 17(2) des dänischen AML-Gesetzes.
Betreibern wird außerdem empfohlen, Compliance-Beauftragte und Mitarbeiter mit Kundenkontakt kontinuierlich zu schulen, um sicherzustellen, dass Warnsignale – wie Versuche, das Herkunftsland zu verschleiern, die Verwendung von Proxys oder wiederholte Einzahlungen in großer Höhe – umgehend gemeldet und eskaliert werden.
Weiterreichende Auswirkungen auf den Glücksspielsektor
Die erneute Fokussierung der DGA auf die Einhaltung der FATF-Vorgaben erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die behördliche Kontrolle der AML-Risiken im Glücksspielbereich in ganz Europa verschärft wird. Die zunehmende Verwendung von Kryptowährungen, digitalen Geldbörsen und grenzenlosen Zahlungsplattformen hat es Kriminellen erleichtert, Online-Glücksspielangebote zu missbrauchen.
Infolgedessen stehen die Regulierungsbehörden unter Druck, die Durchsetzung zu verschärfen und sicherzustellen, dass Glücksspielplattformen, insbesondere solche mit einer Lizenz innerhalb der EU, nicht als Kanäle für illegale Finanzgeschäfte genutzt werden. Die Angleichung der nationalen AML-Gesetze an internationale Leitlinien (FATF, EU-Richtlinien usw.) ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie.
Risikobasierte Compliance als rechtliche Absicherung
Für Glücksspielanbieter geht es bei der Einführung einer risikobasierten Compliance-Strategie nicht nur darum, die Aufsichtsbehörde zufrieden zu stellen. Es handelt sich dabei auch um eine rechtliche Absicherung. Die Nichtdurchführung einer angemessenen Sorgfaltsprüfung – selbst in Fällen, in denen der Spieler nicht direkt mit einer auf der schwarzen Liste stehenden Gerichtsbarkeit in Verbindung steht – kann zu Reputationsschäden, Geldstrafen oder dem Verlust der Glücksspiellizenz führen.
Daher kann es selbst dann, wenn eine erweiterte Sorgfaltspflicht nach dänischem Recht nicht zwingend vorgeschrieben ist, ratsam sein, diese anzuwenden, wenn Spieler mit Ländern in Verbindung stehen, die auf der grauen oder schwarzen Liste der FATF stehen, insbesondere wenn auch andere Risikoindikatoren vorliegen.
Fazit
Die Erinnerung der dänischen Glücksspielbehörde an die FATF-Listen ist zeitgemäß und notwendig und zielt darauf ab, die AML-Maßnahmen innerhalb des regulierten Glücksspielmarktes des Landes zu stärken. Betreiber sollten diese Gelegenheit nutzen, um interne Kontrollen zu überprüfen, Risikomatrizen zu aktualisieren und sicherzustellen, dass die Verfahren zur Kundenüberprüfung mit den sich weiterentwickelnden internationalen Standards in Einklang stehen.
Auf diese Weise schützen sich die Betreiber nicht nur vor rechtlichen oder regulatorischen Risiken, sondern tragen auch zu den weltweiten Bemühungen zur Verhinderung von Finanzkriminalität über Glücksspielkanäle bei.
FAQs
Was ist die FATF und warum ist sie für Glücksspielbetreiber von Bedeutung?
Die FATF ist eine internationale Organisation, die globale Standards für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festlegt. Ihre Länderrisikolisten dienen als Leitfaden für Compliance-Maßnahmen.
Sind dänische Glücksspielanbieter gesetzlich verpflichtet, EDD für Spieler aus Ländern anzuwenden, die auf der grauen Liste der FATF stehen?
Nein, EDD ist nicht allein aufgrund der FATF-Listen obligatorisch. Obligatorische EDD gilt nur für Länder, die in der EU-Verordnung über Hochrisikodrittländer aufgeführt sind.
Was ist der Unterschied zwischen der grauen Liste und der schwarzen Liste der FATF?
Die graue Liste umfasst Länder, die einer verstärkten Überwachung unterliegen, während die schwarze Liste Länder mit gravierenden Mängeln bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufführt, die dringende Maßnahmen erfordern.
Wie oft werden die FATF-Listen aktualisiert?
Die FATF überprüft und aktualisiert ihre Listen in der Regel dreimal pro Jahr nach den Plenarsitzungen im Februar, Juni und Oktober.
Wie sollten Glücksspielanbieter in Dänemark die FATF-Listen verwenden?
Betreiber sollten die Listen zur Risikobewertung ihrer Spieler heranziehen und entscheiden, ob in Fällen mit hohem Risiko eine verstärkte Sorgfaltspflicht erforderlich ist.
Was ist Anhang 3 des dänischen AML-Gesetzes?
Anhang 3 beschreibt Risikofaktoren, die Glücksspielanbieter bei der Einhaltung der AML-Vorschriften berücksichtigen müssen, einschließlich Verweisen auf Risikoländer der FATF.
Kann ein Betreiber bestraft werden, wenn er die FATF-Listen nicht verwendet?
Obwohl dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, kann die Nichtbeachtung der FATF-Listen bei der Risikobewertung als Compliance-Schwäche angesehen werden und die Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden auf sich ziehen.
Lösen Spieler aus Ländern, die auf der schwarzen Liste der FATF stehen, immer eine verstärkte Sorgfaltspflicht aus?
Nicht automatisch. Eine verstärkte Sorgfaltspflicht ist nur erforderlich, wenn diese Länder auch auf der Hochrisikoliste der EU stehen oder wenn andere Risikoindikatoren vorliegen.
Steht Monaco wirklich auf der grauen Liste der FATF?
Ja, nach der letzten Aktualisierung ist Monaco in der grauen Liste der FATF aufgeführt und unterliegt einer verstärkten AML-Überwachung.
Sollten Betreiber ihre AML-Verfahren nach jeder Aktualisierung der FATF-Liste anpassen?
Ja, regelmäßige Aktualisierungen der internen AML-Richtlinien sind unerlässlich, um die Compliance aufrechtzuerhalten und auf sich verändernde internationale Risiken zu reagieren.







































